Freystadt
Freystädter Wasserversorgung wird teurer

Abwasseranlagen Segelau und Freystadt entlasten dagegen die Bürger mit sinkenden Preisen Neue Friedhofsgebühren

07.12.2017 | Stand 02.12.2020, 17:06 Uhr

Die Gebäude für die neue Solartrocknung in der Freystädter Kläranlage stehen bereits. Die Technik wird in den kommenden Monaten eingebaut. Die Investitionen verringern langfristig die Betriebskosten, was letztlich auch den Bürgern zugutekommt. - Foto: haz

Freystadt (haz) Die Nutzer der Abwasseranlagen Segelau und Freystadt dürfen sich auf sinkende Kosten freuen. Die neuen Gebühren, die zum 1. Januar in Kraft treten und für die nächsten drei Jahre gelten, hat der Freystädter Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen. Aber es gibt auch Kläranlagen in der Großgemeinde mit höheren Gebühren und steigenden Wasserpreisen.

Mit der Inbetriebnahme der neuen Solartrocknung in der Freystädter Kläranlage ist laut Bürgermeister Alexander Dorr mit geringeren Betriebskosten zu rechnen, weil der aufwendige Transport des Klärschlamms samt der Schlammtrocknung durch Fremdfirmen wegfalle.

Für die Nutzer der Kläranlage Segelau sinkt die Grundgebühr im kommenden Jahr von 144 auf 120 Euro bei einem Nenndurchfluss bis sechs Kubikmeter in der Stunde sowie von 240 auf 200 Euro für bis zu zehn Kubikmetern. Die Einleitkosten je Kubikmeter Abwasser fallen von 1,87 Euro auf künftig 1,72 Euro.

Für die Abwasseranlage in Freystadt wurde ab dem kommenden Jahr eine jährliche Grundgebühr von 52 Euro (bisher 66 Euro) bei bis zu sechs Kubikmeter pro Stunde festgesetzt. 84 Euro (bisher 108 Euro) sind es bei bis zu zehn Kubikmeter. Die Einleitkosten je Kubikmeter Abwasser reduzieren sich hier von bisher 1,90 Euro auf künftig 1,45 Euro.

Anders bei der Kläranlage Forchheim. Hier bleibt zwar die jährliche Grundgebühr mit 72 Euro (bis sechs Kubikmeter Nenndurchfluss pro Stunde) und 120 Euro (bis zum zehn Kubikmeter) gleich. Die Gebühr pro Kubikmeter wird aber angehoben von 2,15 Euro auf 2,29 Euro. Der Grund für diese Erhöhung ist die Tatsache, dass die wasserrechtliche Betriebserlaubnis ausläuft und verlängert werden muss. Die erwarteten Kosten, um die Kläranlage auf einen entsprechenden Stand zu bekommen, belaufen sich auf rund 200 000 Euro.

Und dann ist da noch die Abwasseranlage in Reckenstetten, die vom Markt Allersberg betrieben wird. Für die beiden Anwesen auf der oberpfälzer Seite steigt nicht nur die jährliche Grundgebühr um acht Euro auf 56 Euro, sondern auch der Kubikmeterpreis von 97 Cent auf nun 1,23 Euro.

Bei den Wassergebühren gibt es einen kräftigen Anstieg der Gebühren bei der Wasserversorgung Freystadt. Bürgermeister Dorr begründete dies mit gesunkenen Rücklagen. Außerdem habe man die Wasserversorgung Mörsdorfer Gruppe übernommen, bei der der Wasserwart in Ruhestand ging. Auch das Wasserhaus in Lauterbach muss künftig von den Freystädter Wasserwarten betreut werden. Deshalb sei ein dritter Wasserwart eingestellt worden. Zusätzlich habe man im neuen Kalkulationszeitraum noch eine Halbtagesstelle eingeplant, die bislang nicht besetzt wurde. Ab dem kommenden Jahr gilt deshalb für die Freystädter Wasserversorgung eine jährliche Grundgebühr von 72 Euro (bisher 60 Euro) für Zähler mit bis zu sechs Kubikmeter Nenndurchfluss pro Stunde. 120 Euro (bisher 96 Euro) sind es bei bis zu zehn Kubikmetern Nenndurchfluss pro Stunde. Die Verbrauchsgebühr je Kubikmeter Wasser wird um 27 Cent auf 1,80 Euro erhöht.

Neue Preise bringt auch die neue Friedhofsgebührensatzung mit sich, die ebenfalls ab dem 1. Januar gilt. Im neuen Urnenhain mit einer Ruhensfrist von zehn Jahren kostet ein Urnenplatz 300 Euro. Hier dürfen nur kompostierbare Urnen bestattet werden. Die Bestattung in den Urnenstelen (Ruhensfrist zehn Jahre) kostet 600 Euro, in den herkömmlichen Erdurnengräbern (20 Jahre) ebenfalls 600 Euro.

Die Benutzungsgebühr für das Freystädter Leichenhaus betrug seither 175 Euro. Hier wird die Gebühr nun aufgesplittet in die Nutzung der Leichenhalle mit 120 Euro und der Kühlzelle mit 75 Euro. Auf allen anderen Friedhöfen beträgt die Gebühr für die Nutzung der Leichenhäuser weiter 100 Euro. Eine Urnenversandbescheinigung kostet künftig zehn Euro.

Stadtratsmitglied Robert Hackner stellte fest, dass sich die neue Satzung so lese, dass Ruhensfristen statt bisher um fünf oder zehn Jahre nun jahrweise verlängert werden können. Dorr bestätigte, das sei bisher auch schon möglich gewesen, aber nicht so bekannt.