Allersberg
Waldweg als Zufahrt zum Windrad

28.07.2014 | Stand 02.12.2020, 22:25 Uhr

Allersberg (rm) In der jüngsten Sitzung des Allersberger Bauausschusses ist den Ausschussmitgliedern berichtet worden, dass die Klage des Zweckverbandes Mörsdorfer Gruppe gegen den Bau des bei Heblesricht geplanten Windrades vom Verwaltungsgericht in Ansbach abgewiesen wurde. Nun will der Bauherr, die GS Wind, die Zufahrt für die Bauarbeiten leicht verändern.

In Anspruch genommen werden soll kein privater Grund, sondern weitgehend nur noch ein neben dem Damwildgehege verlaufender öffentlicher Feld- und Waldweg. Dieser soll entsprechend ausgebaut werden. Dem stimmten die Ausschussmitglieder zu – allerdings unter der Auflage, dass vorher eine Beweissicherung durchgeführt wird und sich der Markt vorbehält, ob er nach den Bauarbeiten den Rückbau auf den jetzigen Zustand fordert.

Auf dem Grundstück des früheren Fuhrgeschäfts Dirsch in der Lampersdorfer Straße in Allersberg will die Firma Bruckschlögl aus Weinsfeld zwei Mehrfamilienwohnhäuser mit jeweils fünf Wohnungen errichten. In der jüngsten Sitzung des Bauausschusses ging es erst einmal grundsätzlich um die Frage, ob sich der Markt mit diesem Vorhaben anfreunden kann. Das Grundstück ist bisher im Bebauungsplan „Südlich der Freystädter Straße“ als gemischte Baufläche wegen des bisher dort betriebenen Gewerbes ausgewiesen. Es soll nun in ein allgemeines Wohngebiet geändert werden. Dafür ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans vorgesehen.

Der bisherige Bebauungsplan, so berichtete Benjamin Haußner vom Bau- und Umweltamt, sieht nur zwei Vollgeschosse vor, während das Bauvorhaben mit drei Vollgeschossen geplant wird. Allerdings werde es höhenmäßig nicht anders sein, wenn statt des vorgesehenen Satteldaches das dritte Vollgeschoss als Penthouse errichtet wird. Grundsätzlich erklärten sich die Ausschussmitglieder mit dem Vorgehen und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einverstanden. Allerdings müssen noch eine Reihe von Einzelheiten geklärt werden, bis das Verfahren dafür auch angegangen wird. Grünes Licht gab es aber grundsätzlich.