Allersberg
Allersberg denkt über neue Wege nach

Tochterunternehmen könnte bei der Entwicklung von Bau- und Gewerbegebieten helfen

21.02.2018 | Stand 02.12.2020, 16:47 Uhr

Allersberg (rm) Geht Allersberg völlig neue Wege? Der Markt Allersberg will womöglich ein eigenes Tochterunternehmen gründen. Das soll für die Gemeinde Grundstücksgeschäfte und die Erschließung neuer Wohnbau- und Gewerbegebiete abwickeln. Aber eine Entscheidung hat es in der Marktratssitzung am Montagabend noch nicht gegeben.

Vielmehr hatte man sich Fachleute von Rödl und Partner eingeladen, um sich über eine grundsätzliche Zulässigkeit und die Möglichkeiten aufklären zu lassen. Diese Beratungen wurden zudem hinter verschlossenen Türen fortgesetzt, vor allem dahingehend, was personelle Konsequenzen und Auswirkungen betrifft.

Rechtsanwalt Peter Lindt zeigte die rechtlichen Möglichkeiten auf, die sich aus Gründung einer GmbH oder eines Kommunalunternehmens als Tochterunternehmen des Marktes ergeben. Grundsätzlich stünden beide Möglichkeiten offen, sagte Lindt und empfahl, frühzeitige Vorgespräche mit der Aufsichtsbehörde zu suchen. Ziel sei, hatte Bürgermeister Daniel Horndasch eingangs formuliert, die Entwicklung von Baugebieten und Gewerbegebieten über ein eigenes Unternehmen und nicht mehr über externe Unternehmen, wie dies bisher praktiziert wurde. Erwerb, Erschließung und anschließender Verkauf der Flächen könnten grundsätzlich über beide Organisationsformen eines rechtlich selbstständigen Tochterunternehmens abgewickelt werden, erklärte Lindt. Den Vorteil einer GmbH sah Peter Lindt in der Haftungsbeschränkung. Bei einem Kommunalunternehmen könnten aber auch andere Aufgaben und Befugnisse dorthin ausgegliedert werden.

Steuerberater Thomas Wüst beleuchtete die Aspekte aus steuerlicher Sicht und kam am Ende zum Ergebnis, dass unter steuerlichen Kriterien das Kommunalunternehmen breitere Gestaltungsmöglichkeiten ermögliche. Weiterer Vorteil eines eigenen Tochterunternehmens sei auch, dass dadurch der Markt den gesetzlichen Anteil von zehn Prozent bei den Erschließungskosten nicht selbst tragen müsste, sondern ihn ebenso auf die künftigen Grundstückseigentümer umlegen könne. Und der bei diesen Verfahren erzielte Gewinn könne entweder an den Markt ausgeschüttet oder aber für die zusätzliche Aufnahme defizitärer Handlungsbereiche wie etwa des Bauhofs verwendet werden. Nicht ganz neu sind diese Wege, die bei anderen Kommunen, vor allem bei großen Gemeinden und Städten, schon seit längerer Zeit praktiziert werden, sowohl im Landkreis als auch darüber hinaus.

Dass dabei bereits von einem Investitionsvolumen von 10 bis 15 Millionen Euro die Rede war, überraschte Roger Bitsch (SPD) doch sehr. Aber das sei schnell beieinander, meinte Daniel Horndasch, der acht bis neun Hektar Bauland im Bereich des Vogelviertels im westlichen Bereich Allersbergs ansprach. Und schließlich wolle man auch neue Gewerbeflächen gleich auf diesem Weg angehen.

Die nächsten Schritte mit einem grundsätzlichen Beschluss des Marktgemeinderats, einer Erstabstimmung mit der Aufsichtsbehörde, den Entwürfen der Rechtstexte, einer Unternehmensplanung, der Kontaktaufnahme mit potenziellen Darlehensgebern, den Abstimmungen mit den Finanzbehörden, der förmlichen Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde und den endgültigen Beschlüssen im Marktgemeinderat werden sich über einen Zeitraum von einigen Monaten hinziehen.