Montag, 15.03.2010 |

 

23.09.2009 20:04 Uhr | 944x gelesen
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Eindruck: "Drunter und drüber" in der Uni-Bibliothek


Bild: Eindruck:

Ingolstadt/Eichstätt (chl) "Ich sag‘ nix, ich muss ja hier noch arbeiten." Die Stimmung unter den Mitarbeitern der Eichstätter Universitäts-Bibliothek war nach dem Freispruch für ihre Chefin Dr. Angelika Reich drei geteilt. Der Sitzungssaal 115 des Amtsgerichts Ingolstadt, Abteilung Strafverfahren, in der Harderstraße, war gestern während der knapp sechsstündigen Verhandlung voll besetzt.


Da gab es jene, die – hinter vorgehaltener Hand – kein gutes Haar an der Angeklagten ließen, jene, die durchaus auf der Seite der Chefin standen, und auch jene, die eigentlich nur in Ruhe ihren Job machen wollen.
 
Diese Aufgabe wäre auch groß genug: Über 350 000 Bände hat Reichs Vorgänger als Bibliotheksleiter, Dr. Hermann Holzbauer, 1999 mit der Bayerischen Kapuzinerbibliothek nach Eichstätt geholt. Die schlimmst-verschimmelten – gut 50 Tonnen – wurden schon in Altötting auf den Müll geworfen.


Bild: Chloupek Freude über den Freispruch im September: die Leiterin der Uni-Bibliothek, Angelika Reich, und ihr Verteidiger Karl Degenhard. Jetzt wird das Verfahren neu aufgerollt.
An der Altmühl sollte es nun darum gehen, die restliche Büchermasse zu sortieren und zu katalogisieren, also entweder dem Eichstätter Bestand einzuverleiben, Doubletten zu verkaufen oder der Staatsbibliothek anzubieten. "Ein an sich lobenswertes Unterfangen", so die Sachverständige Dr. Karin Knabl von der Bayerischen Staatsbibliothek, jedoch mit bis zu 400 000 Bänden auch ein sehr ehrgeiziges Projekt. Bis 2014 sollte der Bestand sortiert sein, hatte der ehemalige Bibliotheksleiter Dr. Hermann Holzbauer als Zeuge vor Gericht erklärt. Und auch wenn es vor dem Schöffengericht in Ingolstadt konkret um den Vorwurf der Untreue nur einer Bücherkiste ging, so wurden doch die Differenzen zwischen ihm und Reich bei der Bewertung der Kapuzinerbestände und des Umgangs mit ihnen deutlich.

Holzbauer hatte verschiedene Lagerstätten angemietet, darunter die so genannten Stibolitzki-Hallen, die er als gut geeignet bezeichnete. Dem hatte seine Nachfolgerin vehement widersprochen, und sie bekam hier Unterstützung durch die Sachverständige Karin Knabl: "Diese Hallen waren ungeeignet, höchstens zur vorübergehenden Lagerung von bis zu fünf Jahren grenzwertig möglich", meinte sie.

Reich hatte vor Gericht erklärt, als sie das Amt im Februar 2005 angetreten habe, habe sie nichts von den unsortierten Kapuzinerbeständen in den verschiedenen Lagerhallen gewusst. "Hätte ich gewusst, was da auf mich zukommt, so hätte ich die Stelle nicht angetreten."

Die ihrer Ansicht nach oft unsachgemäße Aufbewahrung der Bände habe ihr Sorge bereitet. Es sei ihr klar gewesen, dass man zügig handeln müsse, um weitere Schäden zu vermeiden. Auch hier bekam Reich Unterstützung durch die Sachverständige der Bayerischen Staatsbibliothek, die dem vorsitzenden Richter Roland Walentin bestätigte: "Frau Reich hat den Handlungsdruck fachlich richtig erkannt und die Arbeiten forciert, was aus unserer Sicht auf alle Fälle richtig war."

Auch der Vorwurf, dass die Bibliothekschefin wohl zu viel aus dem Kapuziner-Beständen aussortiert habe, konnte Knabl nicht nachvollziehen. Die Aussagen der Sachverständigen wurde im Auditorium der öffentlichen Verhandlung mit einigem Widerwillen, aber auch halblautem "Bravo"-Murmeln quittiert. Der Angeklagten kam es auch zugute, dass sich die als Zeugen geladenen Bibliotheksmitarbeiter in einigen relevanten Detailfragen widersprachen oder sich nicht mehr erinnern konnten.

Oberstaatsanwalt Christian Veh gestand in seinem Plädoyer dann angesichts der teilweise verworrenen Schilderungen der Zeugen auch ein: "Es wäre der Eindruck möglich, dass an der Bibliothek alles drunter und drüber geht."
 


Von Eva Chloupek

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Kommentare

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FrageAntwort von   schweinehueter1  (99) | 24.09.2009 13:32 Diesen Kommentar melden
Wieder nichts dran an den urprünglichen Vorwürfen!

Schön ,wunderbar, wie mit dem Geld des Steuerzahlers für ein paar Bücher umgegangen wird. Sachverständige, promovierte Museumsleiter, Oberstaatsanwälte, Richter, Hauptverhandlung: und für was ?
Für ein paar alte Bücher und für einen Freispruch!
Ich kann mich noch an hervorragende damalige Kommentare eines gewissen layla erinnern, der das vorausgesagt hatte, auch an feingeistige Widerspüche dazu.
Es kommt, wie es immer kommen muss!
Dafür leben wir im Rechtsstaat!
Das soll allen Beteiligten und auch uns Dritten schon was wert sein!


FrageAntwort von   haegar2  (39) | 24.09.2009 13:39 Diesen Kommentar melden
Re: Wieder nichts dran an den urprünglichen Vorwürfen!

schade dass diesem propheten layla seine weitsicht zum verhängnis wurde....
noch jemand otternasen?
--
haegar2


FrageAntwort von   schweinehueter1  (99) | 24.09.2009 14:13 Diesen Kommentar melden
Re: Wieder nichts dran an den urprünglichen Vorwürfen!

In welchem Buch kann ich über "otternasen" nachlesen? Oder soll ich in Eichstätt anrufen ??
--
schweinehueter1


FrageAntwort von   haegar2  (39) | 24.09.2009 17:06 Diesen Kommentar melden
Otternasen

Das Prophetische reizte mich zu einem Querverweis auf den Monty Python -Film ,, Das Leben des Brian''.
War einen Versuch wert....

--
haegar2


FrageAntwort von   schweinehueter1  (99) | 25.09.2009 10:01 Diesen Kommentar melden
Unterschiede in der Berichterstattung

Es gibt sie die Unterschiede: wenn man den Bericht im DK alleine liest, bleibt alles verschwommen. Klarheit erhält man nur, wenn man die Prozeßberichterstattung in der SZ daneben liest. Mangels link, weil ich den Bericht "online" nicht gefunden habe, schreibe ich ihn im Nachfolgenden ab. Es ist eine große Mühe, aber vielleicht interessiert es den einen oder anderen doch und es ist in meinen Augen hoch interessant, wie unterschiedlich man über das Gleiche berichten kann:
Überschriften:
"Anklageschrift fürs Altpapier"
dann:
"Freispruch für Leiterin der Unibibliothek Eichstätt"
Dann Text:

" Vor zwei Jahren noch hatten die Medien von einer unermesslichen Zerstörung bayerischen Kulturguts berichtet. Die vermutlich "größte Vernichtung christlicher Literatur in Bayern seit der Säkularisation" fand gar nicht statt, die Anklage der Staatsanwaltschaft Ingolstadt gegen die Leiterin der Bibliothek der Katholischen Universität Eichstätt landete am Mittwoch im Altpapier - ebenso wie zuvor Tonnen offenbar wertloser Trivialliteratur.
Die Bibliotheksdirektorin Angelika Reich musste sich vor dem Amtsgericht Ingolstadt verantworten, die Staatsanwaltschaft warf ihr Untreue und versuchte Sachbeschädigung vor. Allerdings waren in der Anklageschrift von dem vermeintlichen, 80 Tonnen schweren Kulturfrevel nur zwei Büchlein übrig geblieben. Und selbst diese Vorwürfe verpufften, die 60 - jährige Angeklagte wurde ohne Wenn und Aber freigesprochen. Dennoch war der Prozess im überfüllten Sitzungssaal 115 durchaus unterhaltsam, lieferte er doch kuriose Einblicke in das Innenleben einer Universitätsbibliothek.
Der jahrelange Streit dreht sich um ein bibliothekarisches Mammutprojekt, das bereits vor 10 Jahren begann und bis heute bei weitem nicht abgeschlossen ist: 1999 übernahm die Eichstätter Unibibliothek die Zentralbibliothek der Kapuziner in Altötting. Nach und nach wurden 4700 Umzugskartons nach Eichstätt verfrachtet. Dort werden sie bis heute in teilweise ungeeigneten Industriehallen gelagert. Um wieviele Bücher es sich genau handelt, ist unklar. Schätzungen lauten auf 300.000 bis 400.000.
Zwei dieser Bände, so die Anklage, soll die Bibliotheksleiterin Ende 2005 zur Entsorgung freigegeben haben, obwohl diese wertvoll gewesen seien. Dabei handelte es sich um das "Handbüchlein für Kranke und alle, die un sie herum seyn müssen" sowie ein Surius-Band "Leben der Heiligen". Ersteres sei ein Unikat gewesen, letzterer sei vor dem Reisswolf gerettet und für 400 EURO verkauft worden. Doch im Prozess wurde schnell klar: Für den lukrativen Verkauf gab es keinen Beweis, und das Handbüchlein war alles andere als einmalig. Auch eine Sachverständige der Bayerischen Staatsbibliothek bescheinigte Reichs Team einen sachgemäßen Umgang mit den alten Büchern aus dem Kapuzinerbestand.
Oberstaatsanwalt Christian Veh beantragte dennoch eine achtmonatige Freiheitsstrafe plus 3000 EURO Geldauflage, Verteidiger Karl Degenhart warf daraufhin dem Anklagevertreter vor, dass "er durch gesellschaftlichen Druck, der ihm anzusehen ist,seine eigenen Rechtsgrundsätze vergisst". Der Anwalt bezeichnete dies als "beunruhigend" und plädierte auf Freispruch. Das Schöffengericht folgte diesem Antrag.
Nach dem Urteil zeigten sich viele anwesende Bibliotheksangestellte "erleichtert" und "froh", dass der Prozess "endlich vorbei ist". "Ich hoffe, dass jetzt wieder Ruhe einkehrt und die Lagerbildung innerhalb des Personals nachlässt", sagte der Personalratsvorsitzende Klaus Keil. Ein Kollege berichtete von einer "Privatfehde" zwischen Direktorin Reich und deren Vorgänger Hermann Holzbauer: "Nur deshalb kam es zu diesem Prozess". Die Angeklagte selbst äußerte sich hierzu nicht.
Trotz des eindeutigen Urteils blieben etliche Fragen offen: Wie kann es sein, dass der Fahrdienst für die Entsorgung nicht vorgesehene Bücher wegwirft, sondern zu einem anderen Bibliothekar bringt? Wie kann dieser Bibliothekar dann eines dieser Bücher eigenmächtig an Antiquariate weiterverkaufen? Und das ohne Quittung, die den Verbleib des Buches belegt? Weiter offen ist, was nun mit den restlichen Hunderttausenden Kapuzinerbüchern geschieht, die nach wie vor der Katalogisierung harren? Bislang ist Angelika Reich von der Bearbeitung dieses Bestandes enthoben. Gegen diese Suspensierung hat sie Einspruch eingelegt, das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht läuft.
Stefan Mayr "

Das ist doch ein gewaltiger Unterschied! Nicht nur was die Länge betrifft, sondern auch die Haltung der Staatsanwaltschaft Ingolstadt bis zum Schluß. Was es für Bücher überhaupt waren, wo diese her kamen und und und.
Nur über diesen Artikel in der SZ ist mir alles klar geworden!
Auf solch singifikante Unterschiede wollte ich einmal hinweisen!
Das war mir ein echtes Anliegen!
--
schweinehueter1


FrageAntwort von   schweinehueter1  (99) | 28.09.2009 10:49 Diesen Kommentar melden
In Treue fest, werte Angelika

und in Ergänzung des bisher Geschriebenen ist eines richtig und soll noch ergänzt werden:
Wenn man die Berichterstattung der hiesigen Zeitung liest, das Zitat des Herrn Oberstaatsanwaltes: " Man könnte meinen, dass an der Bibliothek alles drunter und drüber geht", kann man als unbefangener Leser nur den Eindruck haben, dass er die Schlampigkeit der Bibliotheksführung schließlich noch angeprangert hat, aber wohl den strafrechtlichen Vorwurf hat fallen lassen.
Man käme aber nie auf die Idee, dass der Herr Oberstaatsanwalt nicht auch Freispruch beantragt hat, sondern ganz im Gegenteil eine 8-monatige Freiheitsstrafe und eine Geldauflage von 3.000,00 EUR bei einer nicht vorbestraften, ein untadeliges Leben bisher führenden, an verantwortungsvoller Stelle stehenden Bibliotheksleiterin einer Universität! Das ist der eigentliche Skandal!
Diese Peinlichkeit unterschlägt die hiesige Zeitung voll; es kommt auch nach meiner Meinung fast so raus, als ob die Staatsanwaltschaft nach durchgeführter Beweisaufnahme von ihrem bei Anklageerhebung eingenommen Standpunkt abgerückt wäre.
Nein, die Wahrheit und wie es wirklich gelaufen ist, das kann man aus dieser Zeitung nicht herauslesen.
LEIDER!

--
schweinehueter1


 

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