Abschiebehaft nicht im Wohngebiet

15.11.2017 | Stand 02.12.2020, 17:12 Uhr

Zu "Linderung, aber keine Lösung - Runder Tisch zu nächtlichem Lärm aus der Abschiebehaftanstalt" (EK vom 13. November):

Als Anwohner der Abschiebehaftanstalt Eichstätt und als Teilnehmer des "Runden Tisches" möchten wir einiges klarstellen.

Die Aussage im Kommentar - "Was am Freitagabend abgelaufen ist, war teilweise beschämend. Einige entrüstete Anwohner vergaßen in ihrem Zorn die Regeln der Höflichkeit" - ist reichlich überzogen. Wenn wir Bundes- und Landtagsdebatten anhören, geht es wesentlich lauter zu, und Zwischenrufe sind hier die Regel. Es wurde darüber von der Presse noch nie die Bemerkung geäußert, dass die Regeln der Höflichkeit überschritten wurden. Wie bitte soll man das nächtliche Geschrei Außenstehenden erklären? Nur als nächtliches Geschrei? Im Pausenhof und auf Spielplätzen gibt es auch Geschrei, aber aus der Abschiebehaftanstalt klingt es halt anders, wie zum Beispiel eben "Laute aus dem Urwald" und "Schreie von Brüllaffen". Diese Beispiele als "erschreckend" und "indiskutabel" zu bezeichnen und von einem "zweifelhaften Menschenbild" zu reden, ist völlig unangebracht. Übrigens nach Beendigung der Diskussion vergingen keine 24 Stunden, bis wieder Schreie und Gebrüll die Anwohner von zirka 23.15 Uhr bis 24 Uhr aus dem Schlaf rissen.

Im Kommentar wird noch vermerkt: "Viele Anwohner wollten auch nicht einsehen, dass man den Häftlingen nicht einfach die Fenster vor der Nase verriegelt." Dazu möchten wir noch bemerken: Im DONAUKURIER wurde dieses Jahr über verschiedene Gerichtsurteile berichtet, die das Läuten von Kirchenglocken und Kuhglocken verbieten, da sich Anwohner vom Lärm belästigt fühlten. Ebenso musste der Besitzer eines krähenden Hahns diesen weggeben, da sich ebenfalls ein Anwohner davon gestört fühlte.

Wenn Abschiebehäftlinge also nicht gezwungen werden können, die nächtliche Ruhe einzuhalten, bleibt nichts anderes übrig, als jene aus dem Abschiebegefängnis Eichstätt in ein Gebiet (zum Beispiel Industriegebiet) unterzubringen, das nicht als Wohngebiet zählt.

Edith und Alfons Neumeier

Eichstätt