Schusswaffengebrauch strikt ahnden

10.08.2017 | Stand 02.12.2020, 17:40 Uhr

Zum Bericht "Schüsse am Frauenberg" (EK vom 22./23. Juli) und zum Leserbrief "Leinenzwang kontrollieren" (EK vom 1. August):

Nach meinem Urlaub las ich im EICHSTÄTTER KURIER einen Bericht über einen 64-jährigen Mann, der auf dem Frauenberg mehrere Personen mit einer Schusswaffe bedroht haben soll. Er soll auch Schüsse abgegeben haben.

Dass er am helllichten Tag mit seinem vierjährigen Sohn auf dem Frauenberg spazieren geht und dabei eine geladene Pistole verdeckt herumträgt und damit ungefährdet herumballert, sollte die Behörden wachrütteln. Die Polizei, die Staatsanwaltschaft und das Strafgericht in Ingolstadt müssen die Verstöße gegen das Waffengesetz verfolgen und strikt ahnden.

Das Strafgericht wird zu prüfen haben, ob der Mann zusätzlich allgemeingefährlich ist und deshalb Maßregeln angeordnet werden müssen. Die hoffentlich schon beschlagnahmten Waffen müssen eingezogen werden.

Wenn die bedrohten Personen keinen Strafantrag wegen Bedrohung gestellt haben, muss die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse auch für die Verfolgung der Bedrohung bejahen, weil sich die Tat des Mannes auf öffentlichem Gelände gegen beliebige Personen gerichtet hat. Das Jugendamt wird die Familie des Mannes überprüfen müssen, ob nicht eine Gefährdung des Wohles seines vierjährigen Sohnes besteht.

Dass in einem Leserbrief am 1. August mit der Forderung nach einem Leinenzwang auf dem Frauenberg versucht wird, die kriminelle Tat in ein besseres Licht zu rücken, führt in die Irre. Versteckte großkalibrige Schusswaffen und ihre waffenscheinlosen Besitzer sind in aller Regel viel lebensgefährlicher als frei herumlaufende Hunde in der Nähe ihrer Besitzer, von sehr seltenen frei herumlaufenden gefährlichen Kampfhunden einmal abgesehen.

Und abgesehen davon, dass niemand es will, kann auf dem Frauenberg ein Leinenverbot gar nicht verhängt werden. Er gehört nicht der öffentlichen Hand, sondern verschiedenen Grundbesitzern. Der Frauenberg wird auch landwirtschaftlich genutzt, auch durch Schafe.

Ich selbst besitze auf dem Frauenberg ein Grundstück. Falls dort nicht noch mehr Irre mit Schusswaffen herumlaufen, sehe ich keinen Grund, auf diesem die Begehung, die landwirtschaftliche Nutzung und die Beweidung zu verbieten.

Auch die freie Beweglichkeit von Spaziergängern, gleich ob mit oder ohne Hund, und Joggern soll nicht behindert werden. Jeder soll auf dem Frauenberg Zugang zur Natur haben.

Eduard Uebelacker

Eichstätt und München