Unterhöhlter Trinkwasserschutz

24.03.2017 | Stand 02.12.2020, 18:25 Uhr

Zu "Bedenken offensichtlich zerstreut" (EK vom 22. März):

Der Artikel "Tittinger Trinkwasser nicht in Gefahr" sowie die fast zeitgleich veröffentlichte Wasserversorgungsbilanz Mittelfranken 2025 werfen Fragen auf und schmälern in keiner Weise meine Bedenken.

Wie in dem Bericht des EK zu lesen ist, wurde dem Landwirt nach telefonischer Nachfrage beim zuständigen WWA Ingolstadt für die Gemeinde Titting, Ortsteil Kesselberg, wo auch der neue Stall momentan errichtet wird, die Brunnenbohrung abgelehnt. Dass der Brunnen vom Landratsamt Weißenburg genehmigt wird, obwohl sich der Hauptbetrieb im Landkreis Eichstätt befindet, ist nicht nachvollziehbar. Erst recht nicht, wenn es keine Absprache gab und eine Leitung über die Landkreisgrenze von den Gemeinden Titting und Raitenbuch im Vorfeld nicht genehmigt wurde. Dem Landwirt, der durch seine ökologische Betriebsausrichtung vorbildlich agiert, ist es nicht zu verdenken, kostensparende Wasserversorgungsmöglichkeiten auszunutzen.

Unabhängig von fehlenden Behördenabsprachen und dem Nichteinbeziehen der Gemeinden und des Wasserzweckverbands fürchte ich mehr um den langfristigen Trinkwasserschutz. Dies trifft nicht nur hier im Einzugsbereich des Zweckverbands Burgsalach zu, sondern überall, wo es Privatpersonen erlaubt ist, sich an streng geschützten Trinkwasservorräten zu bedienen.

Wie in der Wasserversorgungsbilanz zu lesen ist, füllen sich die Grundwasserspeicher nur langsam auf, und es wird mehr Wasser entnommen als nachfließt. Speziell tiefgründiges Wasser - unser Trinkwasser - soll deswegen besonders geschützt werden.

In einem Merkblatt des Bayerischen Landesamts für Umweltschutz aus dem Jahr 1994 wurde auf die Gefahren bei der unsachgemäßen Entnahme von Tiefengrundwasser hingewiesen und empfohlen, nur unter bestimmten Auflagen eine Entnahme zu erlauben. Diese Anforderungen sehe ich bei der privaten Entnahme für landwirtschaftliche Viehhaltung nicht erfüllt, da das Wasser ebenso vom Zweckverband bezogen werden könnte. Außerdem besteht die Gefahr, dass kostbares Trinkwasser in Trockenperioden zur Bewässerung der Felder genutzt wird und die Grundwasservorräte belastet werden.

Die Auflagen für den Betrieb eines Trinkwasserbrunnens sowie die Durchführung von Analysen und Gutachten sind sehr kostenintensiv und werden von Fachkräften ausgeübt. Ist es nun einer Privatperson erlaubt, ohne die erforderlichen Kenntnisse sich an Tiefengrundwasser und Trinkwasservorräten zu bedienen, so regen sich in mir schwere Bedenken hinsichtlich des Grundwasserschutzes. Eine unsachgemäße Bedienung der Brunnen kann zu einer Verschmutzung des Grundwassers führen und intensive Sanierungsmaßnahmen zur Folge haben. Diese sind dann von der Allgemeinheit zu tragen, und das verschmutzte Grundwasser ist kostenintensiv aufzubereiten. Schlimmstenfalls muss der Brunnenbetrieb eingestellt werden, und eine Erholung der Wasservorräte kann über Jahrzehnte andauern.

Im Wasserpreis ist nicht nur die Beförderung von Trinkwasser in die Haushalte enthalten, sondern auch langfristige Investitionen in die Versorgungssicherheit. Diese beinhaltet die Ausweitung von Wasserschutzgebieten sowie die Instandhaltung und Erneuerung der Wasserversorgungsnetze und Brunnen.

Mit der Genehmigung von privaten Tiefwasserbrunnen fehlen dem Wasserzweckverband Einnahmen zum Erhalt von Trinkwasserleitungen und Schutzgebieten. Dass hierfür die Allgemeinheit aufkommen muss und der Privatbrunnenbetreiber als Nutznießer die Vorteile genießt, indem er kostenlos Grundwasser aus den gleichen Wasservorräten zieht, muss von den Behörden und Wasserwirtschaftsämtern unterbunden werden.

Die Ausbringung von Gülle und Gärresten aus Biogasanlagen sollte wie die Trinkwasserentnahme nicht dem Gutglauben der Landwirte überlassen, sondern strengen Gesetzen unterworfen werden, da es hier um das Wohl und Grundrecht eines jeden Bürgers geht. Schäden, die auf unseren wertvollen Böden oder im Grundwasser vollzogen werden, können erst nach Jahren ihre Auswirkungen zeigen und nachfolgende Generationen belasten.

Aus diesem Grund muss schnell ein Verbot für die Entnahme von Tiefengrundwasser für landwirtschaftliche Zwecke durchgesetzt werden. Den Wasserzweckverband und die Verantwortlichen der Gemeinde bitte ich, sich für die Interessen aller Bürger im Sinne des "langfristigen" Trinkwasserschutzes einzusetzen.

Ursula Rudingsdorfer

Titting