Die DJK-Halle gehört der Stadt

02.03.2017 | Stand 02.12.2020, 18:34 Uhr

Zum Leserbrief "Nur mit Eigenleistung" (EK vom 25./26. Februar 2017):

Nicht die DJK Eichstätt ist Bauherr der Gaststätte des Eichstätter Sportzentrums, sondern die Stadt Eichstätt. Es geht also nicht um einen Zuschuss für die DJK, sondern um eine Investition der Stadt Eichstätt in die eigene Liegenschaft. Die Stadt Eichstätt ist nämlich die Eigentümerin des Sportzentrums einschließlich des ehemals bestehenden Gaststättenanbaus. Die DJK Eichstätt ist lediglich Pächter der gesamten Anlage. Steht der Pachtgegenstand bei einem laufenden Pachtvertrag - aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr zur Verfügung, muss der Verpächter für einen Ersatz sorgen.

Trotz dieser eindeutigen Lage war und ist die DJK Eichstätt aber bereit, in den Gaststättenanbau, den sie nur gepachtet hat, Eigenleistungen in nicht unerheblichem Umfang einzubringen. Die DJK Eichstätt wäre gerne bereit, mehr Eigenleistungen zu erbringen, doch wurde das von der Stadt Eichstätt aus Gewährleistungsgründen nicht gewünscht. Von diesen Eigenleistungen profitiert in erster Linie die Stadt Eichstätt, da diese am Ende einen neuen Gaststättenanbau ihr Eigen nennen darf. Es ist davon auszugehen, dass die Aussagen von Herrn Niederreiter in Unkenntnis dieser Sachlage entstanden sind. Der Vergleich zwischen Schernfeld und Eichstätt geht somit insgesamt ins Leere und kann nicht vorgenommen werden. Äpfel kann man nicht mit Birnen vergleichen, sicherlich auch nicht in Schernfeld.

Ursula Niefnecker

Mitglied im DJK-Vorstand, Eichstätt