Verkehrssicher war der Steg nie

31.08.2011 | Stand 03.12.2020, 2:27 Uhr

Zur aktuellen Debatte um den Rebdorfer Hochwassersteg:Lieber Herr Liepold, ich kann Ihre Enttäuschung über die Behandlung „Ihres“ Stegs durch die Stadt Eichstätt gut verstehen.

Aber was haben Sie eigentlich erwartet? Die Stadt Eichstätt hat andere Aufgaben und eine andere Verantwortlichkeit, und folglich auch eine etwas andere Herangehensweise an das Problem. „Den Steg zu lieben“ gehört ganz sicher nicht dazu!

1. Der Steg als Denkmal: Der Steg mag ein Baudenkmal sein oder nicht – erhaltenswert ist er auf jeden Fall.

2. Der Steg als Weg: Der Steg wird von 50, 100 (oder wie vielen eigentlich) Eichstättern täglich oder auch nur gelegentlich benutzt. Sie lieben ihn und i mog’n a! Auch wenn ich ihn zuletzt in meiner Kindheit zwischen 1955 und 1965 benutzt habe. Er sollte erhalten werden.

3. Der Steg und die Kosten seiner Instandsetzung: Die Kosten seiner Instandsetzung als Baudenkmal ebenso wie als Weg in einen Zustand, wie er seit Anbeginn vorliegt, dürften die Gleichen sein. Jeder qualifizierte Eichstätter Steinverarbeitungs-Betrieb sollte diese Kosten kompetent, schnell und in Form eines Angebots sogar kostenlos ermitteln können. Jeder qualifizierte Statiker, soweit überhaupt erforderlich, sollte die fachliche Kompetenz zur Beurteilung seiner Standsicherheit besitzen. Wieso also eine Beurteilung durch einen externen Sachverständigen? Keine Ahnung!

4. Der Steg und die Kosten: Die Instandsetzung kann 5000 oder 50 000 Euro kosten. Denen, die ihn nicht lieben oder ihn noch nie benutzt haben, und das werden die meisten Eichstätter sein, wird das vermutlich zu teuer sein. Wenn man den Steg so wie bisher will, sollten sich die Kosten jedoch in Grenzen halten. Sie könnten durch Eigenleistungen weiter gesenkt und durch Sponsoren zum Beispiel die Hofmühl-Brauerei oder den Westpark, nahe gegen Null tendieren. Ein zum Beispiel von der Brauerei gesponserten „Hofmühlsteg“ hätte unendlich viel Charme.

5. Der Steg und die Verkehrssicherheit: Verkehrssicher war der Steg nie und wird es auch nie sein. Sicher war und ist er nur bei guten Wetterverhältnissen und auch nur für rüstige Fußgänger. Für Mütter mit Kinderwagen und eventuell einem Kleinkind im Arm und weitere im Schlepptau halte ich ihn für ein Wagnis. Benutzer, die auf Krücken oder Rollatoren oder einen Rollstuhl angewiesen sind oder von Schwindel geplagt werden, gehen ein ernst zu nehmendes Risiko ein.

Was also tun? Müsste man ihn nicht besser verbreitern oder wenigstens alle 100 Meter Ausweichbuchten für den Begegnungsverkehr schaffen? Und wäre nicht im Interesse der Sicherheit ein beidseitiges Schutzgeländer in der vorgeschriebenen Ausführung zu fordern? Ich weiß es wirklich nicht.

6. Der Steg und die Lösung: Die Stadt möge den Steg für den öffentlichen Verkehr sperren. Ein Hinweisschild in der vorgeschrieben Form und Größe sollte dazu ausreichen. Jeder der ihn benutzen will, wird sich – wie bisher – fragen müssen, ob er das Wagnis seiner Benutzung, abhängig von den jeweiligen Wetterbedingungen und seines gesundheitlichen oder sonstigen Zustandes, wagen kann und will.

Robert Weidenhiller

Eichstätt