Bronzezeitliche Hügelgräber überackert

09.05.2008 | Stand 03.12.2020, 5:55 Uhr

Diese Brocken sollen bis vor kurzem die schützende Steinpackung über den Hügelgräbern gebildet haben.

Wellheim (baj) Entsetzen beim Landesamt für Denkmalpflege: Ein Landwirt habe mehrere, bayernweit bedeutsame Hügelgräber bei Konstein überackert und dabei zum großen Teil zerstört, so der Vorwurf. Beim Markt Wellheim löste die Aktion wenig Freude aus. Er wollte mit dieser Attraktion den Tourismus beleben.

Auf dem Areal beim Dohlenfelsen und in der Nähe der Schutterquelle befindet sich ein bronzezeitliches Gräberfeld mit etwa 80 Grabstellen. Das Besondere dabei: Einige sind "obertägig sichtbar", wie Dr. Jochen Haberstroh vom Landesamt für Denkmalpflege in München, erläutert. Auch das Auge des Laien könne die Erhebungen auf der freien Fläche erkennen. Das sei außergewöhnlich, als hochrangig einzuschätzen und besitze landesweite Bedeutung.

Ein Landwirt hat nun seine bisherige Wiese umgeackert. Dabei überpflügte er nicht nur die Gräber, sondern soll – so ein weiterer Vorwurf – wenig später per Frontlader Teile der Steinpackung über den Gräbern entfernt haben. Diese Steinpackung sei typisch für diese Art der Bestattung. Diese Schicht sorge auch dafür, dass die Gräber bis heute sichtbar blieben. Insgesamt seien vier bis fünf Hügelgräber betroffen, teilte Dr. Erich Claßen von der Außenstelle Ingolstadt des Landesamtes dem EICHSTÄTTER KURIER mit. Ob Teile der Bestattung, also Reste der Toten und Grabbeigaben, ebenfalls zerstört wurden, lasse sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht feststellen. Auf jeden Fall aber seien diese Gräber nur noch für den Fachmann, aber fast nicht mehr für das ungeschulte Auge erkennbar. Und da die schützende Steinpackung weg sei, seien diese Gräber nun massiv in ihrem Bestand bedroht. Claßen fürchtet, dass die "Bodendenkmäler durch künftige Überackerung dem Verfall preisgegeben sind". Dass der Landwirt an dieser Stelle ackern wollte, habe das Landesamt erfahren, berichtet Claßen weiter, und das Gespräch gesucht – ohne Erfolg.

Einem Landwirt sei es natürlich unbenommen, sein Grundstück zu bearbeiten, doch hätte es wesentlich schonendere, "kreative" Möglichkeiten gegeben, die die Gräber intakt gelassen hätten. Am liebsten wäre es dem Landesamt natürlich, wenn das Areal Wiese geblieben wäre. Aber das Landesamt kann nur beratend tätig werden. "Man kann einem Landwirt nicht verbieten zu ackern", stellt Claßen fest. Nur: Wenn das so weitergehe, könnte die Entwicklung des Gräberfeldes eine dramatische Wendung nehmen.

Zuständig für den Fall ist die Untere Denkmalschutzbehörde, also das Landratsamt. Kreisbaumeister Christian Süppel war bereits vor Ort und hat sich ein Bild von der Lage gemacht. Zunächst werde die Unter Denkmalschutzbehörde den Landwirt um eine Stellungnahme bitten und dann das Ganze intern beraten. Eine abschließende Meinung habe er sich noch nicht gebildet, betonte Süppel. Ob in diesem Falle ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit eingeleitet wird, ließ der Kreisbaumeister offen.

Betroffen von dem Vorfall ist auch die Marktgemeinde Wellheim. Sie plant seit geraumer Zeit, das Hügelgräberfeld touristisch zu nutzen. Dazu sollte ein Schaugrab angelegt werden, das einen Querschnitt durch eine solche Begräbnisstelle zeigt. Außerdem sollte eine – bereits fertig gestellte – Tafel aufgestellt werden – just in unmittelbarer Nähe der nun umgeackerten Wiese. Ob es dazu in nächster Zeit kommt, ist allerdings fraglich.

Bürgermeister Robert Husterer findet es sehr bedauerlich, dass der Landwirt umgepflügt habe, ohne mit jemanden darüber zu reden. Husterer will jetzt erst abwarten, bevor er in die touristische Werbung einsteigt. Er erinnerte ferner an die finanziellen Mittel, die die Gemeinde über Leader plus/Eler zu bekommen versucht. Ob die nun gefährdet seien, konnte Husterer nicht sagen.