Anklage gegen Bibliothekschefin

07.01.2008 | Stand 03.12.2020, 6:13 Uhr

Eichstätt (EK) Ziemlich genau ein Jahr nach den ersten Meldungen über die Vernichtung von Beständen der Kapuzinerbibliothek an der Universitätsbibliothek Eichstätt hat die Staatsanwaltschaft Ingolstadt jetzt Anklage gegen die Leiterin der Eichstätter Bibliothek, Dr. Angelika Reich, erhoben.

Wie der Leiter der Ingolstädter Behörde, Oberstaatsanwalt Helmut Walter, gestern Nachmittag mitteilte, wurden gegen die Leitende Bibliotheksdirektorin "wegen Untreue in fünf Fällen Anklage zum Landgericht Ingolstadt erhoben". Dabei geht es um 14 Bücher. "Hinsichtlich der containerweisen Entsorgung konnte gegen sie kein strafrechtlich relevanter Vorwurf erhoben werden", heißt es in der Presseerklärung weiter. Darüber hinaus hätten die Ermittlungen "keinen Tatverdacht gegen sonstige Mitarbeiter der Stiftung Katholische Universität Eichstätt" ergeben.

Die Universitätsbibliothek Eichstätt mit ihrer Leiterin Angelika Reich war, wie vor einem Jahr ausführlich berichtet, ins Gerede gekommen, nachdem der Jahrzehnte lange Mäzen und Ehrendoktor der Universität, Professor Hans Schneider, die Verscherbelung einer in seinen Augen wertvollen Schallplattensammlung seines Schwiegervaters Heinrich Sievers angeprangert hatte. Darauf hin hatten sich weitere Kritiker der Bibliothekschefin zu Wort gemeldet und ihr die Entsorgung von Beständen der der Unibibliothek überlassenen Bestände der bayerischen Kapuziner vorgeworfen. Auf Veranlassung von Reich sollen etwa 80 Tonnen Bücher in 17 Containern unterschiedlicher Größe in die Altpapierverwertung gekommen sein – darunter auch Werke, die vor dem Jahr 1802 erschienen sind und laut Überlassungsvertrag zwischen Kapuzinern und Unibibliothek nach wie vor Eigentum des Freistaats Bayern sind.

Auch die Leitung der Universität sah sich schließlich zum Handeln veranlasst. Kanzler Gottfried Freiherr von der Heydte, der die Vorwürfen zunächst als "gegenstandslos" abgetan hatte, untersagte der Bibliothekschefin die weitere Bearbeitung der Kapuzinerbestände – eine dienstliche Anweisung, die, wie von der Heydte gestern gegenüber dem EICHSTÄTTER KURIER erklärte, bis heute gilt. Ansonsten wollte sich der Kanzler nicht weiter äußern: Auch wenn jetzt Anklage erhoben worden sei, gelte für Angelika Reich die Unschuldsvermutung, so von der Heydte.

Das Ergebnis einer uniinternen Untersuchung, die in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Staatsbibliothek durchgeführt wurde und der Universitätsleitung bereits vorliegt, wollte von der Heydte nicht mitteilen.