Schernfeld
Zum Handeln bereit

Vorstand für Dorferneuerung bei Wahlversammlung in Schernfeld gebildet

30.11.2015 | Stand 02.12.2020, 20:29 Uhr

Neben dem Vorsitzenden des Vorstandes, Baurat Reinhold Volger (2. von links) und dessen Stellvertreterin Baurätin Mirjam Pfeiffer (rechts) vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern und den Vertretern der Gemeinde Schernfeld Ludwig Mayinger (links) und Stefan Bauer (2. von rechts), wurden bei der Wahlversammlung in Schernfeld noch 14 Mitglieder in den Vorstand gewählt - Foto: Spreng

Schernfeld (EK) Das Verfahren „Gemeindeentwicklung Schern-feld II“ kann nun starten und ist handlungsfähig. Bei der Teilnehmerversammlung in Schernfeld, bei der rund 70 Personen anwesend waren, wurden sieben Vorstandsmitglieder und die gleiche Zahl von Stellvertretern gewählt.

Den Vorsitz im Vorstand hat Baurat Reinhold Volger vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern inne, seine Stellvertreterin ist Baurätin Mirjam Pfeiffer. Von der Gemeinde Schernfeld wurden Bürgermeister Ludwig Mayinger und Stefan Bauer in den Vorstand entsandt. Um eine angemessene Repräsentation der einzelnen Ortschaften sicherzustellen, wurde vom Amt für Ländliche Entwicklung bestimmt, dass je zwei Vorstandsmitglieder und Stellvertreter die Ortschaft Schernfeld und je ein Vorstandsmitglied und Stellvertreter die Orte Birkhof, Langensallach, Rupertsbuch mit Workerszell, Sappenfeld und Schönau vertreten.

Wahlberechtigt waren Eigentümer und Erbbauberechtigte der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Das Verfahrensgebiet und der Anordnungsbeschluss können im Internet unter www.landentwicklung-oberbayern.de/service/34544 eingesehen werden. Der Vorstand ist handelndes Organ der Teilnehmergemeinschaft, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts darstellt.

Aufgaben des Vorstandes sind die Geschäftsführung und die Planung und Ausführung von Maßnahmen. Bauoberrat Erhard Michalke, der die Versammlung leitete, wies darauf hin, dass die bereits bestehenden Arbeitskreise so bleiben und weiter wirken sollen. „Das dort erarbeitete Konzept bildet den Rahmen des Verfahrens. Wichtig ist es, dass in Zukunft der Vorstand, der Gemeinderat und die Arbeitskreise konstruktiv zusammenarbeiten“, so Michalke. Der zeitliche Rahmen für das Verfahren ist von 2015 bis 2028 recht großzügig geplant, was Bürgermeister Ludwig Mayinger begrüßte, um die Gemeinde finanziell nicht zu überfordern. Michalke berichtete, dass ab sofort auch in den Privatgrundstücken Maßnahmen zur Erhaltung, Umnutzung und Gestaltung an dörflichen Gebäuden und die dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen gefördert werden und entsprechende Anträge gestellt werden können.