Rapperszell
Gericht weist Klagen ab

19.04.2017 | Stand 02.12.2020, 18:17 Uhr
Mehrere Klagen gegen die drei Bürgerwindräder bei Rapperszell sind vom Verwaltungsgericht abgewiesen worden. −Foto: Bauer/NEW

Rapperszell (EIH) Das Verwaltungsgericht München hat zwei Klageverfahren eines Privatmannes gegen die Baugenehmigung der bereits seit Ende vergangenen Jahres in Betrieb befindlichen Bürgerwindanlagen bei Rapperszell abgewiesen. Zwei weitere Klagen eines anderen Bürgers wurden durch dessen Rechtsbeistand zurückgezogen, die Verfahren sind eingestellt.

Das bestätigte ein Gerichtssprecher auf Anfrage unserer Zeitung. Mit der Entscheidung folgte das Gericht den bereits im September ergangenen Ablehnungen der Eilanträge gegen den Vollzug der Baugenehmigungen für die vor allem seitens der Sornhüller Bürger und der Gemeinde Pollenfeld umstrittenen Windkraftanlagen.

Das Verwaltungsgericht war vergangene Woche zu einem Augenscheintermin bei den Windkraftanlagen der NEW Bürgerwind Walting am Rapperszeller Kreisel und verhandelte anschließend mündlich im Rathaus Pollenfeld. Die schriftlichen Urteilsbegründungen stehen dem Sprecher zufolge noch aus: „Sie werden den Beteiligten voraussichtlich in einigen Wochen zugestellt.“

Dann könnte der unterlegene Kläger Berufung beim Verwaltungsgerichtshof beantragen. Auch die Gemeinde Pollenfeld hatte, wie mehrfach berichtet, gegen die Baugenehmigungen der Windkraftanlagen geklagt. Ob man eine Entscheidung des Gerichts darüber abwarten oder die Anträge zurückziehen will, ist derzeit noch offen, wie Bürgermeister Wolfgang Wechsler auf Anfrage mitteilte. Das muss der Gemeinderat am Donnerstagabend entscheiden.

Gegen den Bebauungsplan der Gemeinde Walting laufen indes noch so genannte Normenkontrollklagen vor dem Verwaltungsgerichtshof München. Mittlerweile haben die drei Windräder der NEW Bürgerwind Walting, an denen auch rund 90 Bürger beteiligt sind, bereits mehr als fünf Millionen Kilowattstunden Strom erzeugt, wie Geschäftsführer Daniel Bauer mitteilte.