Pollenfeld
Weiter Widerstand gegen Windräder

Pollenfelder Gemeinderat erhebt Einwände gegen Bebauungsplan zwischen Sornhüll und Rapperszell

01.07.2015 | Stand 02.12.2020, 21:07 Uhr

Beim jüngst fertig gestellten Rapperszeller Kreisel sollen – südwestlich des Pollenfelder Ortsteils Sornhüll – Windkraftanlagen entstehen. Der Pollenfelder Gemeinderat hat Einwände vorgebracht. - Foto: Hager/Hoedt

Pollenfeld (fsg) Das Thema Windkraft beschäftigte den Gemeinderat Pollenfeld in seiner jüngsten Sitzung. Dabei wurde erneut eine energische Ablehnung der geplanten Windanlagen westlich von Rapperszell deutlich.

Wie bereits mehrfach berichtet, plant die Neue Energie Walting (NEW) drei Bürgerwindkraftanlagen südwestlich des Pollenfelder Ortsteils Sornhüll. Nach den bestehenden Planungen sollen zwei 200 Meter hohe Windräder fast 900 Meter an das 120-Seelen-Dorf heranrücken. Der Widerstand gegen das Vorhaben, insbesondere der betroffenen Sornhüller, ist enorm, zumal derzeit auch an der Südwestspitze des Örtchens ein Baugebiet entwickelt wird. Der Pollenfelder Gemeinderat hatte bereits Ende April in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Gemeinderat Walting nach einer Kompromisslösung gesucht.

Damals wurde vereinbart, dass die Gemeinde Walting zusammen mit der NEW nach neuen, verträglicheren Standorten für die Windräder sucht. Pollenfeld hatte auch angeboten, dass bei der Suche, die an Waltinger Gemeindegebiet angrenzende Pollenfelder Flur westlich von Rapperszell nicht ausgespart werden müsse. Die nächst gelegene Windenergieanlage soll 1285 Meter von der Rapperszeller Bebauung entfernt erstellt werden. Gegebenenfalls könne man – so hieß es damals – interkommunal zu diesem Zweck „bauordnungsrechtlich zusammenarbeiten“, um den gewünschten Abstand von 1500 Metern zu erreichen.

Umso überraschter waren die Pollenfelder Räte nun, dass das entsprechende Bebauungsplanverfahren in Walting mit den alten Standorten weiterbetrieben wird und auch die Bauanträge für die Windräder bereits eingereicht sind. Der Pollenfelder Gemeinderat kann derzeit nur im Bebauungsplanverfahren die Einwände der Gemeinde gegen das Vorhaben einbringen. Dies wurde nun ausführlich auf den Weg gebracht.

Auch beim Teilflächennutzungsplan „Windkraft“ des Marktes Kipfenberg ging es um die Einschätzungen der Gemeinde Pollenfeld: In diesem Fall erhebt der Gemeinderat keine Einwände, da seiner Forderung auf Einhaltung der 10-H-Regelung entsprochen wird. Unabhängig davon geht die Planung von drei Windrädern zwischen dem Kipfenberger Ortsteil Hirnstetten und Sornhüll voran, da diese vor dem Stichtag der 10-H-Regelung beantragt wurden. Das nähest im Nordosten gelegene ist 1232 Meter von der Wohnbauung von Sornhüll entfernt.