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Zwei Mädchen belästigt: 1200 Euro Geldstrafe

Angeklagter erschien nicht vor Gericht

06.03.2018 | Stand 02.12.2020, 16:44 Uhr

Neuburg (EK) Das Neuburger Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter Gerhard Ebner hat gestern einen 20-Jährigen wegen sexueller Übergriffe auf zwei junge Mädchen zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt.

Der Asylbewerber hatte laut Anklageschrift eine Zwölfjährige und eine 15-Jährige in einem leerstehenden Ruinenhaus am Sehensander Weg in Neuburg sexuell bedrängt. Zur Gerichtsverhandlung ist er gestern ohne Entschuldigung nicht erschienen - so verhängte das Jugendschöffengericht die Geldstrafe in seiner Abwesenheit. Der 20-Jährige war laut den Ermittlern zusammen mit den beiden jungen Mädchen in das "Geisterhaus" am Sehensander Weg eingestiegen. Darin soll er dann die Brust eines Mädchens gegen ihren Willen begrapscht haben. Auch die andere Begleiterin soll er sexuell belästigt haben.

Der junge Mann kann nun entscheiden, ob er die Geldstrafe bezahlt oder absitzt - was mit einer Zeit im Gefängnis von vier Monaten umzurechnen wäre. Er kann aber auch Einspruch einlegen - dann wird der Fall erneut vor Gericht verhandelt. Bei einem erneuten Fernbleiben des Angeklagten kann das Gericht den 20-Jährigen auch von der Polizei abholen lassen.