Nassenfels
Flachdach auf Garagen erlaubt

Entscheidung nach längerer Diskussion im Nassenfelser Gemeinderat

18.12.2014 | Stand 02.12.2020, 21:51 Uhr

Nassenfels (fkd) Die Frage, ob es künftig erlaubt wird, Garagen mit Flachdach in älteren Baugebieten zu genehmigen oder nicht, führte zu einer längeren Diskussion bei der Sitzung des Nassenfelser Gemeinderats.

Fazit: Es wird erlaubt.

Auslöser war der Bauantrag von Christina Baumgartner aus Wolkertshofen, die zusätzlich zu ihrem Einfamilienhaus eine Doppelgarage mit Eingangsüberdachung an der Straße „Am Domacker“ errichten möchte. Der Bebauungsplan sieht vor, dass nur Garagen mit Satteldach erlaubt sind. Jedoch wurde in den vorherigen Sitzungen für die neuen Baugebiete in Meilenhofen und Zell festgelegt, dass auch Garagen mit Flachdach in die Bebauungspläne mit aufgenommen werden.

Die Befürworter argumentierten, dass, würde das Haus in einem der kommenden Baugebiete stehen, dies überhaupt keine Frage wäre. Die Gegner meinten, dass in der Vergangenheit bereits ähnliche Bauanträge abgelehnt wurden.

Den ausschlaggebenden Punkt machte die Ankündigung der Bauherrin aus, dass das Garagendach begrünt und nicht als Dachterrasse genutzt wird. Mit dieser Auflage konnten schließlich alle Markträte leben und genehmigten den Bauantrag einstimmig.