Kipfenberg
Grünes Licht für viele Bauvorhaben

Kipfenberger Ausschuss erteilt Befreiungen von Bebauungsplänen

22.02.2018 | Stand 02.12.2020, 16:47 Uhr

Kipfenberg (mme) Der Kipfenberger Bauausschuss hat zahlreiche Bauvorhaben gebilligt: Die Eheleute Carola und Wolfgang Bauer aus Dunsdorf, Am Lohfeld 19, haben eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zur Errichtung eines Gabionenzauns mit einer Höhe von zwei Metern auf ihrem Grundstück beantragt. Laut Bebauungsplan sind, wie aus dem Sitzungsprotokoll hervorgeht, nur sockellose Einfriedungen mit einer Höhe von einem Meter zugelassen.

Da die betroffenen Nachbarn dem Bauvorhaben zugestimmt haben und Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, erteilte der Bauausschuss das gemeindliche Einvernehmen und stimmte der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes zu.

Alexander Wolf hat eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Böhming-Ost zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und zwei Stellplätzen in Böhming (Bischof-Otto-Straße 21) beantragt. Der Bauantrag lag dem Ausschuss für Bau- und Grundstücksangelegenheiten bereits zweimal hinsichtlich des nicht eingehaltenen Stauraums vor der Garage zur Beratung vor. Nach Einreichung einer Tektur wurde dem Bauvorhaben im Dezember 2017 das Einvernehmen erteilt und eine Befreiung hinsichtlich des Stauraums vor der Garage ausgesprochen. Der Bauherr hat nun für diesen Bauantrag einen fehlenden Antrag auf isolierte Befreiung von der Festsetzung bezüglich der Kniestockhöhe nachgereicht. Da in diesem Baugebiet bereits Präzedenzfälle vorliegen, gab der Bauausschuss grünes Licht.

Mit einer Bauvoranfrage möchten die Eheleute Julia und Alexander Ungefug die Zulässigkeit zum Abriss eines bestehenden Gebäudes und dessen Wiederaufbau in gleicher Form in Arnsberg (Bräugasse 3) geklärt wissen. Das Grundstück befindet sich laut Flächennutzungsplan in einem Wohngebiet ohne gültigen Bebauungsplan. Da gemeindliche Belange nicht betroffen sind, erteilte der Bauausschuss das gemeindliche Einvernehmen.

Die Eheleute Janet und Hans-Jürgen Strohbach haben eine Baugenehmigung zur Errichtung einer Pergola, eines Pools, eines Lager- und Geräteschuppens, eines Carports und die Aufstockung einer Garage in Böhming (Regelmannsbrunn 4) beantragt. Laut Flächennutzungsplan befindet sich das Bauvorhaben in keiner zugewiesenen Fläche nach der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke. Das Grundstück ist dem Weiler Regelmannsbrunn zuzuschreiben. Die Nachbarn haben dem Bauvorhaben mit ihrer Unterschrift nicht zugestimmt. Gemeindliche Belange werden nicht berührt. Der Bauausschuss beschloss, dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und die Zulässigkeit des Bauvorhabens durch die Baugenehmigungsbehörde prüfen zu lassen.

Tobias Haas aus Ingolstadt beabsichtigt auf seinem Grundstück in Schelldorf (Sommerstraße 4) die Errichtung einer Erdwärmegewinnungsanlage zur Gebäudeheizung und zur Warmwasseraufbereitung. Da gemeindliche Belange nicht betroffen sind, erteilte der Ausschuss das gemeindliche Einvernehmen.

Ein ähnlich lautender Antrag lag dem Bauausschuss von Michael und Verena Hamacher aus Ingolstadt vor. Die Bauwerber möchten auf ihrem Grundstück in Schelldorf (Josefstraße 1) eine Erdwärmegewinnungsanlage bauen. Auch hier gab es keine Einwände.