Kipfenberg
Diskussion über Stellplatzverordnung

Kipfenberger Marktrat befasste sich mit Satzung Fehlende Leitplanken an Burgstraße moniert

12.10.2017 | Stand 02.12.2020, 17:22 Uhr

Die fehlenden Leitplanken an der Straße zur Burg waren ebenfalls Thema im Kipfenberger Marktgemeinderat. - Foto: Kister

Kipfenberg (kmi) Am meisten Diskussion in der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderats Kipfenberg verursachte die Änderung der Stellplatzverordnung. Für einen Großteil der Bürger dürfte sich nichts ändern, die neue Satzung soll vor allem die bisher angewandte Praxis präzisieren und orientiert sich an der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags.

Ausgenommen sind jedoch die Geltungsbereiche der Bebauungspläne, in denen Sonderregelungen festgesetzt sind.

So sind nun für Einfamilienhäuser zwei Stellplätze je Wohnung, für Mehrfamilienhäuser mit Wohnungen bis 40 Quadratmeter ein Stellplatz, darüber zwei Stellplätze pro Wohnung festgesetzt. Das zieht sich weiter über Altenheime, Jugendwohnheime, Verkaufsstätten, Sportstätten, Schulen und gewerbliche Anlagen. Kritisiert wurde im Marktrat zum einen die Kleinteiligkeit der Festsetzung. Um einiges mehr wog jedoch die - wie einige Räte monierten - "überfallartige Präsentation". Sie kritisierten, dass diese Vorlage nicht im Bauausschuss vorbesprochen wurde. Bürgermeister Christian Wagner hielt dagegen, dass dieser Punkt zumindest in der Fraktionsführerbesprechung behandelt worden war. Die Satzung wurde schließlich mit zwei Gegenstimmen beschlossen.

Einstimmig hingegen wurde der Antrag zum Abriss des Wohn- und Gemeinschaftshauses in der Försterstraße 10 in Kipfenberg angenommen. Die Vorteile seien: Schaffung von Wohnraum, Verbesserung der Gehwegsituation und Überplanung des ungenutzten Innenbereichs. Dies würde bei Weitem die Schutzbedürftigkeit des maroden Gebäudes überwiegen. Geändert wurde auch die Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren. Unter Aufwendungsersatz fallen Einsätze, Sicherheitswachen und Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung oder Fehlalarmen. Kostenersatz erhebt der Markt für Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehren gehören: Überlassung von Gerät und Material, Leistungen der Atemschutzgerätewerkstatt und der Schlauchwerkstatt und Bereitstellung der Atemschutzstrecke zur Benutzung.

Die Zweite Bürgermeisterin Sabine Biberger (FW) sprach die Problematik der weiterhin fehlenden Leitplanken an der Burgstraße an. Zudem habe sich nach den Sanierungsarbeiten zunehmend Schotter auf der Straße angesammelt. Marktrat Hans-Jürgen Merkl (CSU) erwiderte darauf, dass Schotter nun einmal nach derartigen Arbeiten vorkomme, bei denen unter anderem Bäume entfernt werden. Bürgermeister Christian Wagner wies darauf hin, dass die beauftragte Firma rein technisch nicht in der Lage sei, entsprechende Seitenbegrenzungen zu errichten, wie sie dem Markt mitgeteilt hatte. Das müsse der Bauhof leisten. Als Alternative würde nun in Absprache mit dem Landratsamt überprüft werden, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde, wie sie bereits eingerichtet ist, ausreicht, oder die Burgstraße als Einbahnstraße deklariert werden solle. Das würde bedeuten, dass der abfahrende Verkehr komplett über Gelbelsee geleitet werden müsste.