Kinding
Dorferneuerung für Erlingshofen

Gemeinde Kinding beteiligt sich mit 541 000 Euro Jetzt zehn Meter Gebäudehöhe für Gewerbegebiet

02.12.2016 | Stand 02.12.2020, 18:58 Uhr

Die Sanierung der Ringstraße und der Birkhofstraße steht im Mittelpunkt der Dorferneuerung in Erlingshofen. - Fotos: Lund

Kinding (EK) Die Gemeinde Kinding wird sich an den Kosten zur Finanzierung der Dorferneuerungsmaßnahmen in Erlingshofen mit 541 000 Euro beteiligen. Das beschlossen die Gemeinderäte in der jüngsten Sitzung.

Nach den bereits in Schafhausen durchgeführten Dorferneuerungsmaßnahmen soll im kommenden Jahr in Erlingshofen mit der grundlegenden Erneuerung der Straßen und Plätze in der Ortsmitte begonnen werden, sagte Bürgermeisterin Rita Böhm. Geplant ist die Sanierung der Ringstraße und der Birkhofstraße. Entlang der Ringstraße soll ein bis zu 1,20 Meter breiter Streifen mit Schotterrasen zwischen Fahrbahn und Grundstücksgrenzen eingebaut werden.

Alle Versuche, die Friedenslinde in Erlingshofen zu erhalten, sind nach einem Gutachten hinfällig. Der Baum drohe auseinanderzubrechen und sei mit keiner Maßnahme zu retten, da die Äste nicht stark genug seien, stellten die Gutachter fest. Dies bedeute eine Gefahr für Passanten und Fahrzeuge. So beschlossen die Vorstände der Teilnehmergemeinschaft in der letzten Sitzung, dass der Baum gefällt werden soll. Bei der Neugestaltung des Platzes soll dann ein neuer Baum gepflanzt werden. Die Teilnehmergemeinschaft stimmte auch den Straßensanierungsmaßnahmen zu, wie Böhm berichtete. Nun sei es notwendig, zur Finanzierung eine Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Erlingshofen/Schafhausen abzuschließen.

Darin erkläre sich der Markt Kinding bereit, unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Fördermitteln, sich an den Kosten zu beteiligen. Eine Übersicht zeigte, dass für die Umgestaltung der Ortsmitte Kosten von 870 000 Euro eingeplant sind. Hinzu kommen 128 000 Euro an Nebenkosten. Diese werden jeweils mit 50 Prozent vom Amt für ländliche Entwicklung bezuschusst. Nicht förderfähig ist die Verlegung von Versorgungsleitungen, die mit 42 000 Euro veranschlagt sind, erklärte Böhm. Somit verbleiben bei der Gemeinde Kosten in Höhe von 541 000 Euro. Einen Teil davon werden die Anlieger mittragen.

Böhm wies nochmals darauf hin, welch Vorteil die Bürger mit der Teilnahme an einem Dorferneuerungsverfahren hätten. Ohne den Zuschuss würden die gesamten Kosten von Gemeinde und Anlieger zu tragen sein. Die Gemeinderäte stimmten einvernehmlich der Vereinbarung zu, die Böhm verlas. Der Betrag werde in den Haushalt 2017 aufgenommen, schloss sie diesen Tagesordnungspunkt.

Nachdem erneut ein Bauvorhaben im Gewerbegebiet Haunstetten I mit Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan zur Genehmigung vorgelegt wurde, schlug das Landratsamt vor, den Bebauungsplan in diesem Punkt zu ändern. Der Gemeinderat hatte seinerzeit beschlossen, dass die Wandhöhe maximal 6,50 Meter über dem natürlichen Gelände betragen soll. Da die Geländestruktur im Hüttental sehr unterschiedlich ist, habe sich diese Vorgabe als nicht praktikabel herausgestellt, erklärte Böhm. Die Zufahrt und Erschließung erfolgen von der Straße. Daher sei es sinnvoll, das Straßenniveau als Messpunkt zugrunde zu legen. Auch das Maß von 6,50 Meter reiche in vielen Fällen nicht für die Gebäudehöhe aus. Nun soll die Wandhöhe zehn Meter betragen. Die Gemeinderäte sahen darin ebenfalls eine praktikable Lösung und stimmten dem Antrag zu. "Das muss nun für alle reichen", war sich das Gremium einig. Auch für das Gewerbegebiet Hüttental II wurde die Wandhöhe von acht Meter auf zehn Meter erhöht, gemessen vom Niveau der Erschließungsstraße.