Hitzhofen
Weiter gegen Windkraftpläne

Gemeinde Hitzhofen legt Widerspruch gegen Eitensheimer Vorhaben ein

24.04.2015 | Stand 02.12.2020, 21:23 Uhr

Hitzhofen (jte) Der Gemeinderat Hitzhofen stemmt sich, wenn auch nicht geschlossen, gegen die geplanten Flächen für Windkraftanlagen der Gemeinde Eitensheim. Die Anlagen sollen an der Südgrenze von Hitzhofen entstehen und befinden sich nur etwa 1000 Meter von der Wohnbebauung entfernt.

Da der sachliche Teilflächennutzungsplan (STFNP) „Windkraft“ von Eitensheim vor Inkrafttreten der neuen 10-H-Regelung rechtskräftig war, hat die Gemeinde Hitzhofen nach Informationen von Bürgermeister Roland Sammüller die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Der STFNP wird dann teilweise unwirksam. Zur Verwirklichung des Vorhabens müsste dann von der Gemeinde Eitensheim ein Bebauungsplan aufgestellt werden, bei dem die Gemeinde Hitzhofen im Verfahren als Träger öffentlicher Belange wieder beteiligt wird. Um in diesem Fall alle Möglichkeiten auszuschöpfen, hat sich der Gemeinderat von Hitzhofen bei drei Gegenstimmen für einen Widerspruch ausgesprochen, um auch die Entwicklung der Gemeinde in Richtung Süden nicht zu gefährden.

Die Gemeinde Hitzhofen beteiligt sich an der Gründung eines Landschaftspflegeverbands im Landkreis Eichstätt. Dadurch wären der Erhalt und die Pflege der Landschaft im gesamten Landkreis auf eine effektive und langfristig tragfähige Basis gestellt, so der Plan. Wie Sammüller erklärte, berühren die von dem Verband geplanten Maßnahmen wie Beratung bei Pflege und Entwicklung von Naturflächen (Ausgleichsflächen, Streuobstwiesen, Biotope) oder die Übernahme von Heckenschnitt in den Fluren nicht die Gartenbau- und Landschaftspflegevereine der Orte.

Auf Anfragen mehrerer Bürger erlaubt die Gemeinde die kostenlose Benutzung gemeindlicher Grünflächen (meistens zwischen Grundstück und Acker) für angrenzende Grundstückseigentümer. Als Gegenleistung sind die Nutzer für die Pflege der Pachtfläche verantwortlich, wie der Gemeinderat entschied. Ökologische Ersatz- und Ausgleichsflächen wie etwa am Maierfeld kommen dafür aber nicht in Betracht, da sie der Natur „zugeführt“ werden müssen und eine intensive Pflege sowie Nutzung nicht erlaubt sind.

In einem jährlich kündbaren Pachtvertrag wird die Nutzung geregelt. Ausgeschlossen sind eine Einzäunung, Baumaßnahmen (Hütte, Grillplatz), Nutzungen als Abstellplatz, Lagerfläche, Holzlager oder Zufahrt.