Hitzhofen
Hilfe für die Sportvereine

Neue Förderung beschlossen Änderungen am Bebauungsplan "Veitskapelle"

24.07.2016 | Stand 02.12.2020, 19:30 Uhr

Hitzhofen (jte) Nach zwei Beratungsrunden hat der Gemeinderat von Hitzhofen nun im dritten Anlauf einvernehmlich eine neue Förderung für die beiden Sportvereine beschlossen. Zu den Maßnahmen gehört die Bezuschussung für Jugendmannschaften und das Aussetzen der Sporthallennutzungsgebühr.

Die Nutzungsgebühr für die Sporthalle mit einer Höhe von rund 4000 Euro jährlich wird für zwei Jahre ausgesetzt, solange es Mieteinnahmen aus der Bereitstellung als Asylunterkunft gibt. Und neben der bisherigen Jugendförderung gibt es nun als weiteres Förderungskriterium ab der Saison 2016/2017 die Anzahl der Jugendmannschaften, die beim BFV im Spielbetrieb gemeldet sind. Der Förderbetrag beträgt pro Jahr 100 Euro bei Mannschaften in Spielgemeinschaften und 200 Euro bei ausschließlich eigenen Vereinsmannschaften. Der FC Hitzhofen-Oberzell bekommt demnach 1000 Euro und die SpVgg Hofstetten 700 Euro als Zuschuss für den Fußballernachwuchs. Damit sollten die Sportvereine nun sehr zufrieden sein, so das Fazit von Bürgermeister Roland Sammüller.

Ein weiteres Thema war der Flächennutzungsplan: Er ging nach dem Änderungsbeschluss aus dem Vorjahr nun in die nächste Runde. Nach der Auslegung und den positiven Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange fasste das Gremium den Feststellungsbeschluss zum Planentwurf.

Bei den Stellungnahmen zum Bebauungsplan "Zur Veitskapelle" wurden noch kleine textliche Änderungen und Festsetzungen angepasst. Ein Punkt war die Dachneigung für Pultdächer. Sie wird auf maximal 15 Grad reduziert. Das Sachgebiet Naturschutz des Landratsamtes Eichstätt besteht auf einem höheren Ausgleichsfaktor für Ausgleichsflächen, da "zwei singende Männchen der Feldlerche" auf dem Plangebiet festgestellt wurden und davon auszugehen ist, dass durch das Baugebiet Brutplätze der Feldlerche beeinträchtigt werden. Aus diesem Grund ist der Ausgleichsfaktor von 0,3 auf 0,4 zu erhöhen.

Etwaige Schall- und Geruchsemissionen will das Landwirtschaftsamt berücksichtigt haben. Die Gemeinde wird - wie bei allen anderen Baugebieten auch - bei den Kaufverträgen der gemeindlichen Bauplatzgrundstücke die Immissionsduldung als beschränkte persönliche Dienstbarkeit eintragen. Der Eigentümer ist dabei verpflichtet, alle Lärm- und Geruchsbelästigungen zu dulden, die sich aus der landwirtschaftlichen Nutzung benachbarter Grundstücke sowie aufgrund der Kirchenglocken ergeben.

Das Staatliche Bauamt besteht auf einem Bauverbot entlang der Staatsstraße. Die Anbauverbotszone wird nun aufgrund des Lärmschutzwalls auf 15 Meter korrigiert. Die vorläufige Zufahrt zum Baugebiet wird wieder zurückgebaut und durch die endgültige Zufahrt mit einer Linksabbiegespur von Gungolding kommend ersetzt.

Um Solartechnik optimal nutzen zu können, sind die Festsetzungen in Bezug auf Dachformen und Dachneigung (bis zu 42 Grad) sehr großzügig ausgelegt. Des Weiteren wurden die maximal zulässigen Wandhöhen vergrößert, um genügend Raum für Dach- und Deckenisolierungen zu schaffen. Dem Billigungsbeschluss stand damit nichts mehr im Wege.

Beim Änderungsverfahren für den Bebauungsplan "Innerorts Hitzhofen" geht es ausschließlich um die Neuordnung des Geltungsbereichs, speziell wegen des Bebauungsplans "Sonnenhang II". Ein Änderungsverfahren mit Umgestaltungen der Festsetzungen für einen solch großen Geltungsbereich setzt umfangreiche Vorplanungen voraus die erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommen werden, so Bürgermeister Sammüller.