Finanzspritze für "Helfer vor Ort"

Gemeinderat Hitzhofen lehnt Zuschussantrag der lutherischen Gemeinde Eichstätt ab

20.04.2018 | Stand 02.12.2020, 16:32 Uhr

 

Die Organisation ist dem Bayerischen Roten Kreuz untergeordnet und bekommt für ihren ehrenamtlichen Dienst bei Einsätzen kein Geld von den Krankenkassen, informierte Bürgermeister Roland Sammüller, so dass sie auf Spenden und Unterstützung der Gemeinden aus dem Einzugsgebiet angewiesen sind.

Keine Zustimmung fand der Antrag auf Förderung mit 11250 Euro des Neubaus des evangelisch-lutherischen Gemeindezentrums in Eichstätt. Der Gemeinderat war sich nach intensiver Diskussion einig, dass der Zuschussantrag nicht über die "Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen bei Investitionen in der Gemeinde Hitzhofen" abgedeckt sei, weil die Bauinvestition nicht im Gemeindebereich getätigt wurde. Hier wollte das Gremium letztendlich nicht von der Richtlinie abweichen, auch um keinen Präzedenzfall zu schaffen

Um den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu stärken, soll der Parallelverkehr des freigestellten Schülerverkehrs im Schulverband der Grundschule Böhmfeld/Hofstetten und vom Schulverband Mittelschule Gaimersheim in den ÖPNV integriert werden. Dem vorliegenden Fahrplanentwurf der Linie 85, der ab Dezember 2019 in Kraft treten soll, wurde zugestimmt, da es doch zu einigen Verbesserungen führen wird. Die Linie 85 führt dann über Eitensheim nach Gaimersheim mit Umsteigemöglichkeiten am dortigen Rathaus und einer neuen Haltestelle am Gymnasium Gaimersheim. Sammüller informierte, dass unter Umständen mögliche Defizitausgleiche von der Gemeinde getragen werden müssten.

Das Landratsamt Eichstätt als Aufsichtsbehörde des Standesamtes hat Ursula Haas die Genehmigung zur Bestellung als Standesamtsleiterin erteilt. Dem stimmte das Gremium zu, so dass sie mit Wirkung vom 1 Mai 2018 für den Standesamtsbezirk Hitzhofen zur Standesamtsleiterin bestellt wurde.

Für den Neubau eines Einfamilienhauses in der Eitensheimer Straße wurden die notwendigen Befreiungen, unter anderem wegen der Dachgestaltung, erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen erhielt auch der Anbau an eine bestehende landwirtschaftliche Maschinenhalle in Baumfeld. Da das Bauvorhaben im Außenbereich liegt, handelt es sich bei Landwirten um ein privilegiertes Bauvorhaben. Die Zulässigkeit ist Gegenstand des Baugenehmigungsverfahrens im Landratsamt Eichstätt, so der Bürgermeister.

Das Änderungsverfahren des Bebauungsplans "Innerortsbereich Hitzhofen" hat mit den Stellungnahmen der Behörden, die keine großen Auswirkungen haben, die nächste Hürde genommen. Keinen Änderungsbedarf sieht der Gemeinderat in der Festsetzung vom Jahr 2000, dass "Vorgärten bis zu einer Tiefe von drei Metern von jeglicher Bebauung freizuhalten sind". Für Bestandsgebäude gilt Bestandsschutz, für Neubauten muss die Festsetzung eingehalten werden, betonte der Gemeindechef ausdrücklich. Vor jeder Garage ist in gleicher Breite ein Abstand von mindestens fünf Metern zur straßenseitigen Grundstücksgrenze freizuhalten, der nicht eingefriedet werden darf. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird bei einer Teilfläche östlich der vorhandenen Bebauung an der Mühltaler Straße um 1100 Quadratmeter erweitert.