Eichstätt
"Bedrohungslage" nach wie vor aktuell

Landkreis und Energiebündel rufen gemeinsam zum Widerstand gegen geplante Stromtrasse auf

23.04.2015 | Stand 02.12.2020, 21:23 Uhr

Große Masten, über die der Strom von Norden nach Süden transportiert wird: Das ist der Albtraum der Trassengegner. Die Bundesnetzagentur feilt gerade am Bundesbedarfsplan. Gegen dessen zweiten Entwurf ist bis Mitte Mai ein Einspruch möglich. - Foto: Luff

Eichstätt (EK) Der Landkreis Eichstätt und das Energiebündel Kreis Eichstätt e.V. gehen weiter gemeinsam gegen die Pläne zum Bau einer Gleichstromtrasse durch den Landkreis vor. In einem Appell rufen sie die Bürger dazu auf, bis 15. Mai Einwendungen gegen die Trassenplanung zu erheben.

Zur Abstimmung des weiteren Vorgehens sind Landrat Anton Knapp und Energiebündelvorsitzender Josef Loderer sowie Vorstandsmitglied Bernd Weber erneut zu einem Gespräch zusammengetroffen. Im Mittelpunkt standen dabei die Aktivitäten von Landkreis und Energiebündel im aktuell von der Bundesnetzagentur durchgeführten Konsultationsverfahren, bei dem Einwendungen gegen den neuen Netzentwicklungsplan vorgebracht werden können. In diesem von Amprion und den anderen Netzbetreibern erstellten Plan ist die durch den Landkreis verlaufende Stromtrasse nach wie vor enthalten. Landrat Knapp und die Vertreter des Energiebündels waren sich darin einig, dass man sich wie im vergangenen Jahr so auch heuer gegenüber der Bundesnetzagentur mit deutlichen Worten gegen die Trassenplanung aussprechen müsse – und dies in schriftlicher Form. Dies könne und solle auch jeder Bürger des Landkreises machen. Knapp und Loderer riefen alle Landkreisbürger dazu auf, sich am Konsultationsverfahren zu beteiligen und Einwendungen gegen die Trassenplanung zu erheben. Das ist noch bis zum 15. Mai möglich, und zwar an folgende Adresse: Bundesnetzagentur, Stichwort: Netzentwicklungsplan, Postfach 80 01, 5 31 05 Bonn, oder per E-Mail an nep2024-ub@bundesnetzagentur.de.

Nach Ansicht von Knapp besteht die „Bedrohungslage“ für Landkreis und Naturpark nach wie vor. Die geplante Trasse beeinträchtige nicht nur das Landschaftsbild, sondern sei energiewirtschaftlich nicht erforderlich. Diese Erkenntnis habe sich für ihn bei seiner Teilnahme am Energiedialog mit der Bayerischen Wirtschaftsministerin Ilse Aigner gefestigt.

Nun gelte es, durch eine große Anzahl von Bürgereinwendungen gegen den Netzentwicklungsplan die Position Bayerns gegenüber Bundesnetzagentur und Bundeswirtschaftsministerium zu stärken. Knapp verwies darauf, dass die zahlreichen Bürgereinwendungen und Protestaktionen im vergangenen Jahr durchaus Wirkung gezeigt hätten. Denn nur deshalb sei Netzbetreiber Amprion bereit gewesen, den ursprünglich geplanten Einspeisepunkt vom Braunkohlerevier bei Lauchstädt nach Wolmirstedt und weiter nach Güstrow zu den norddeutschen Windparks zu verlegen. Als südlicher Ausspeisepunkt sei nun nicht mehr Meitingen, sondern Gundremmingen mit seiner Netzinfrastruktur geplant. Dies ändere zwar nichts an der Ablehnung der neuen Trasse, belege aber auch die Bedeutung des Bürgerprotests.

Das wird auch vom Energiebündel so gesehen. Für deren Vorstandsmitglieder Loderer und Weber ist das laufende Konsultationsverfahren eine „billige Kampagne“ der Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur, um die Notwendigkeit der umstrittenen Stromtrasse zu behaupten. Die Trasse gefährde das allein richtige Ziel einer dezentralen Versorgung Bayerns mit Strom aus erneuerbaren Energien. Die Trasse sei für die Versorgungssicherheit nicht erforderlich, sondern diene vorrangig dem nationalen und internationalen Stromhandel großer Konzerne.

Daher, so Loderer und Weber, sollten möglichst viele Bürger der Bundesnetzagentur gegenüber deutlich machen, dass diese nicht stur an der Stromautobahn durch den Landkreis festhalten dürfe.

Um die Erhebung von Einwendungen zu erleichtern, bietet das Energiebündel Textbausteine und andere Hilfen an (abrufbar unter www.eb-ei.de, www.stromautobahn.de/konsultation oder www.stromautobahn.info/Stellungnahme_NEP.pdf). Die Einwendungen sollen sich ausdrücklich gegen folgende Maßnahme richten: „Korridor D, HGÜ-Verbindung D18 (Wolmirstedt-Gundremmingen)“.