Eichstätt
Videoaufzeichnung im Inselbad war unzulässig

31.05.2011 | Stand 03.12.2020, 2:46 Uhr

Die runden Kameras am Eingang fallen kaum auf. Auch daher der Hinweis per Schild. - Foto: chl

Eichstätt (hr/EK) Die Stadtwerke Eichstätt haben in der Saison 2010 mit ihrer Videoaufzeichnung im Eichstätter Inselbad gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen. Darauf hat die grüne OB-Kandidatin Manuela Knipp-Lillich aufmerksam gemacht – und von Bayerns Datenschutzbeauftragten Recht bekommen.

Von einem Verstoß will Stadtwerkechef Wolfgang Brandl als Betreiber des Freibads nicht sprechen. Es habe, so Brandl auf Anfrage, einige "kritische Punkte" gegeben, die mit dem Start der Freibadsaison 2011 in Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten "nachgebessert" worden seien. Dies sei vor allem bei den Kameras im Eingangsbereich geschehen, auf denen "nicht ausgeschlossen ist, dass auch Gesichter zu erkennen sind", wie es Brandl formuliert. Diese Aufnahmen, die nur mehr außerhalb der Öffnungszeiten gemacht würden, dürfen nur von ausgewiesenem Fachpersonal und in bestimmten Fällen eingesehen werden. Nicht betroffen sind laut Brandl die Aufnahmen auf dem Freibadgelände (Beachvolleyballfeld, Beckenbereich, Kinderspielplatz). Diese dienten als Übersichtsaufnahme der Flächenüberwachung und zeichneten keine Gesichter, sondern "Personenschemata" auf. Damit kommen die Stadtwerke der Forderung der Datenschützer nach, wonach die Kameras auf dem Badegelände so konfiguriert werden müssen, "dass eine Erkennbarkeit von Personen ausgeschlossen ist". Mit Inbetriebnahme des Inselbads 2010 hatten die Stadtwerke an sieben Standorten Videokameras anbringen lassen, mit denen Aufzeichnungen gemacht wurden. Für die grüne Stadträtin war dies Grund, die Rechtmäßigkeit der Aufzeichnungen prüfen zu lassen – mit Erfolg: Die Stadtwerke mussten nachbessern.