Eichstätt
"Keine Notwendigkeit"

Kreisausschuss spricht sich gegen Brücke bei Wettstetten aus - Landrat sieht keine Planrechtfertigung

16.02.2016 | Stand 02.12.2020, 20:12 Uhr

Die Kreuzung des Autobahnzubringers mit der Straße nach Wettstetten: Hier will das Staatliche Bauamt eine Brücke errichten, die der Landkreis allerdings strikt ablehnt. - Foto: Gülich

Eichstätt/Wettstetten (EK) Der Landkreis Eichstätt hat bei der Regierung von Oberbayern offiziell Widerspruch gegen die bei Wettstetten geplante Brücke über die Staatsstraße eingelegt. Der Kreisausschuss hat diesen Widerspruch einstimmig durchgewunken.

Wie bereits mehrfach berichtet, plant das Staatliche Bauamt Ingolstadt die "Höhenfreimachung" der Staatsstraße 2335 und der Kreisstraße 34 westlich von Hepberg. Damit sollte der Unfallschwerpunkt der Strecke, die derzeit nur einspurig befahrbar ist, entschärft werden. Landrat Anton Knapp hatte sich bereits in der Kreisausschusssitzung im Januar vehement gegen eine solche Planung ausgesprochen. Jetzt hat der Kreisausschuss den Landrat offiziell für eine ablehnende Stellungnahme gegenüber der Regierung von Oberbayern ermächtigt. Dort läuft derzeit das sogenannte Planfeststellungsverfahren (siehe Stichwort). Das fünfseitige Schreiben hat Knapp noch gestern Abend ausgefertigt und auf den Weg nach München geschickt.

Der Landrat bemängelt, dass der Landkreis als "Gebietskörperschaft, Straßenbaulast- und Kostenträger" nicht ausdrücklich um eine eigene Stellungnahme gebeten wurde. Nur das staatliche Landratsamt - als Untere Regierungsbehörde - sei dazu aufgefordert worden. Der Planfeststellung "fehlt die Planrechtfertigung", so Knapp. Sie sei "nicht vernünftigerweise geboten", weil es seit "der einseitigen Sperrung der Staatsstraße 2335 im Jahre 2001 bis zum heutigen Tage (...) zu keinen Problemen gekommen" sei. Die Nordumgehung habe alle Planungsziele erreicht - nämlich vor allem "deutliche und nachhaltige Verkehrsentlastungen für Gaimersheim, Etting und Wettstetten". Es gebe daher "keine Notwendigkeit, den Knoten St 2335 / EI 34 wie geplant umzubauen und (...) ohne Not direkt an der Wohnbebauung von Wettstetten vorbeizuführen". Der Landrat rechnet in dem Schreiben der Regierung vor, dass sich die Zahl der täglichen Fahrzeuge von 8186 (2011) auf 6259 (2015) reduziert habe. Im Planfeststellungsentwurf geht das Bauamt von 5800 Fahrzeugen im Jahr 2030 aus - ohne Höhenfreimachung: "Es ist wohl kaum anzunehmen, dass die Verkehrsbelastung dort in den kommenden 15 Jahren abnehmen wird", so der Landrat. Mit einer Brücke geht man von 9300 Autos aus. Diese Zahl ist nach den Worten des Landrats "ebenfalls deutlich zu gering angesetzt".

Knapp wirft der Regierung zudem vor, nicht konsequent weiterzudenken: Der Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Ingolstadt sei nicht berücksichtigt. Einen ähnlichen erarbeite der Landkreis derzeit für die südlichen Gemeinden. "Das verlangt, dass die Regierung das eingeleitete Verfahren solange aussetzt, bis die Verkehrsentwicklungspläne (...) durch den Vorhabensträger Berücksichtigung gefunden haben." Der Landrat fordert "vordringlicher weil verkehrswirksamer" den Umbau der Weberkreuzung bei Hepberg. Der Landkreis sei nicht bereit, die "geplante finanzielle Belastung" zu tragen: Man müsste rund ein Drittel der Baukosten von 1,7 Millionen Euro (583 000 Euro) zahlen. Was die Grundstücke anbelangt, wird der Landkreischef noch deutlicher: "Der Landkreis verbietet sich die Inanspruchnahme (...) seiner Straßengrundstücke."

Auch der Wettstettener Gemeinderat hat sich in seiner jüngsten Sitzung deutlich gegen die Planungen ausgesprochen. In den Gemeinden Hepberg, Lenting und Etting hingegen sieht man die Höhenfreimachung positiv.