Eichstätt
Aufteilung auf mehr Schultern?

Straßenausbaubeiträge kommen auf den Prüfstand Neuregelung nicht unwahrscheinlich

17.05.2016 | Stand 02.12.2020, 19:48 Uhr

Wird in Eichstätt eine Straße saniert (im Bild die Pedettistraße), werden die Anlieger kräftig zur Kasse gebeten. Fünfstellige Summen sind keine Seltenheit. Ein neues Gesetz erlaubt es aber, die Lasten auf mehr Schultern zu verteilen. Ob das auch für Eichstätt infrage kommt, muss der Stadtrat entscheiden. - Foto: Knopp

Eichstätt (EK) Aktuell sind sie wieder ein großes Thema: Beiträge, die Anlieger für die Sanierung ihrer Straße bezahlen müssen. Da kann es schnell um fünfstellige Summen für den Einzelnen gehen - siehe die Vorhaben Richard-Strauß-Straße und Am Wald. Aber vielleicht kommt es zu erheblichen Veränderungen.

"Der Ausgang ist vollkommen offen", so Oberbürgermeister Andreas Steppberger auf Anfrage unserer Zeitung. Der Stadtrat habe sich mit der Angelegenheit noch überhaupt nicht beschäftigt. "Die beiden anstehenden Straßenbaumaßnahmen in der Richard-Strauß-Straße und Am Wald sind logischerweise nach der alten Rechtslage durchkalkuliert worden." Aber es sei klar, "dass wir uns mit den neuen Möglichkeiten der Aufteilung der Straßenausbaubeiträge beschäftigen müssen". Die Verwaltung prüfe derzeit, ob diese neue Regelung für die Stadt passend wäre, oder ob sie überhaupt nicht infrage kommt. Eine entsprechende Vorlage werde dann dem Stadtrat unterbreitet (siehe eigenen Bericht).

Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber den Kommunen seit April die Wahl lässt: Entweder sie treiben die Beiträge wie gehabt bei den direkten Anliegern der betreffenden Straßen ein - oder sie verteilen die Lasten auf mehr Haus- und Grundeigentümer. "Wiederkehrende Beiträge" nennt sich das.

Eichstätt geht seit Jahrzehnten nach der sogenannten Straßenausbaubeitragssatzung vor: In der Regel werden 60 Prozent der Kosten auf die Anwohner umgelegt. Im Fall der bevorstehenden Sanierung der Richard-Strauß-Straße bedeutet das beispielsweise, dass je nach Grundstücksgröße zwischen 3000 und 15 000 Euro fällig werden. Am Wald sind es sogar zwischen 7000 und 25 000 Euro. Würden die "wiederkehrenden Beiträge" eingeführt, wäre die Rechnung freilich eine ganz andere: Dann würden die umlagefähigen Kosten auf mehr Schultern verteilt - entsprechend niedriger fielen die Einzelbeiträge aus.

Der EICHSTÄTTER KURIER hatte das Thema bereits im Oktober vergangenen Jahres aufgegriffen: Während sich der Verein Haus und Grund Eichstätt gleich für eine gänzliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ("kalte Enteignung") aussprach und eine Infrastrukturabgabe, an der auch Mieter beteiligt werden sollten, ins Spiel brachte, zeigte sich die Rathausspitze alles andere als begeistert von den "wiederkehrenden Beiträgen". Es würde angesichts des Verwaltungsaufwands "ein bürokratisches Monstrum" geschaffen. Außerdem widerspräche dieser "Straßen-Soli" dem Gerechtigkeitsempfinden vieler Bürger: Diejenigen, deren Straße erneuert werde, müssten auch dafür bezahlen.

Das entscheidende Wort hat aber der Stadtrat. Hier herrscht allerdings noch Informationsbedarf, wie CSU-Fraktionsvorsitzende Elisabeth Gabler-Hofrichter auf Anfrage unserer Zeitung erklärte: "Wir werden das Thema noch ausführlich diskutieren." Fakt sei, dass in Eichstätt Anlieger mit teils "heftigen Summen" belastet würden. Wiederkehrende Beiträge halte sie, so Gabler-Hofrichter, für gerechter. Ebenfalls noch in der Meinungsfindung sind die Freien Wähler: Es handle sich um eine komplizierte Materie, so FW-Fraktionschefin Eva Gottstein, "daher zögern noch alle Kommunen". Eine Entscheidungshilfe könne die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags sein, die derzeit ausgearbeitet werde.

Grundsätzlich aber "sollten wir nicht so tun, als ob unsere Satzung ewig Bestand hat", deutete Gottstein ein gewisses Umschwenken an: "Wir brauchen eine Ausgewogenheit dessen, was wir dem Bürger zumuten können und was wir der Stadt zumuten."