Eichstätt
"Übermäßig" ist das entscheidende Wort

Stadtrat will mit der neuen Grünanlagenverordnung die Ruhestörungen an der Altmühl in den Griff kriegen

02.12.2016 | Stand 02.12.2020, 18:58 Uhr

Eichstätt (chl) Der Stadtrat wird die Polizei in seiner nächsten Sitzung mit seiner wirksameren Handhabe zum Vorgehen gegen nächtliche Ruhestörer im Areal Herzogsteg, Ritter-von-Hofer-Weg ausstatten. Das ist der Hauptzweck der Änderung der Grünanlagensatzung, die der Haupt- und Werkausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag besprochen hat und dem Stadtrat in dessen Sitzung am 15. Dezember einstimmig zum Beschluss empfiehlt.

Das Thema kocht seit einigen Jahren besonders in den Sommermonaten hoch: Einige nächtliche Alkoholexzesse, verbunden mit Lärmbelästigung und auch Gewaltausbrüchen, machen den Bürgern und der Polizei immer wieder zu schaffen. Das Problem bisher dabei war, dass die Polizei keine wirksame Handhabe hatte, solche Dinge in ihrer Entwicklung zu unterbinden. In der geänderten Grünanlagensatzung sind "insbesondere" der "Bereich Herzogsteg/Sonnendeck/Ritter-von-Hofer-Weg/Umfeld Parkplätze, Badwiese/Maiswiese und Freiwasserparkplatz" mit aufgenommen. In der neuen Satzung kann die Polizei nun besser einschreiten, wenn sie Personen "in einem erkennbar angetrunkenen oder ähnlichen Zustand" bemerkt, "soweit dadurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt werden kann". Auch das Mitbringen von Alkohol und anderen Rauschmitteln zum "dortigen übermäßigen Genuss" kann jetzt geahndet werden. Oberbürgermeister Andreas Steppberger erklärte, hier gehe es eben nicht darum, das gesellige Fläschchen Bier oder das romantische Fläschchen Wein in den Altmühlauen pauschal zu verbieten - "übermäßig" sei das entscheidende Wort. Und hier könne die Polizei nun nach eigenem Ermessen eingreifen und Platzverweise durchsetzen. Die Satzung umfasst sämtliche Grünanlagen, die von der Stadt unterhalten werden - auch die Spielplätze. Und hier einigten sich die Ausschussmitglieder auf Vorschlag von Wolfgang Wollny (Grüne) darauf, die Öffnungszeiten der Spielplätze von April bis Oktober auf 8 bis 21 Uhr zu verlängern, bisher galt: bis 19 Uhr.

Ordnungsamtsleiter Karl Ziegelmeier erklärte, außerdem sei nun auch ein fahrlässiger Verstoß gegen die Satzung zu ahnden. Oberbürgermeister Steppberger ergänzte dazu, dass Ruhestörung und Ähnliches ja auch durch andere Gesetze bewehrt seien. Fred Pfaller (SPD) befürchtete mit Verweis auf die rechtlich eigentlich unnötigen Schilder am Herzogsteg, dass ab 22 Uhr die Nachtruhe einzuhalten sei, dass nun vielleicht noch mehr unschöne Verbotsschilder rund um den Herzogsteg aufgestellt werden. Ziegelmeier beruhigte ihn: Weitere Schilder seien nicht geplant: "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe", die Satzung gelte nach dem Stadtratsbeschluss auch ohne neue Schilder.