Eichstätt
"Freibrief zur Falschbilanzierung"

Zurückgewiesene Strafanzeige gegen Hollweck: Eilenberger lässt kein gutes Haar an Begründung der Staatsanwaltschaft

21.03.2017 | Stand 02.12.2020, 18:27 Uhr

Kein Ende des Sparkassen-Streits in Sicht: In einer siebenseitigen Stellungnahme hält Bankenexperte Guido Eilenberger der Staatsanwaltschaft München II, die die Strafanzeige wegen Untreue gegen Sparkassen-Vorstand Emmeran Hollweck zurückgewiesen hat, eine "oberflächliche Betrachtungsweise" vor. - Foto: Schneider

Eichstätt (kno) "Oberflächliche Betrachtungsweise" und "Freibrief zur Falschbilanzierung": Der Wirtschaftswissenschaftler und Bankenexperte Professor Guido Eilenberger lässt kein gutes Haar an der Einstellung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft München II gegen Sparkassen-Vorstand Emmeran Hollweck. Wie berichtet, hat die Behörde die Strafanzeige wegen Untreue gegen Hollweck, die der Eichstätter Fusionskritiker Wolfram Ruoff gestellt hatte, zurückgewiesen.

Die zweiseitige Begründung der Staatsanwaltschaft kontert Eilenberger nun mit einer siebenseitigen "bankfachlichen Stellungnahme".

Dreh- und Angelpunkt ist nach wie vor der "Fonds für allgemeine Bankrisiken", den der Vorstand der damaligen Sparkasse Eichstätt im Verlauf der vergangenen Jahre auf 86,5 Millionen Euro aufgestockt hat. Viel zu üppig, meinen Kritiker um Wolfram Ruoff, weil dadurch den Trägern Gewinne vorenthalten worden seien. Die Staatsanwaltschaft München II konnte hier allerdings kein Missverhältnis feststellen und bescheinigte dem Vorstand der damaligen Sparkasse Eichstätt korrektes Handeln innerhalb seines Ermessensspielraums.

Dem mag Eilenberger ganz und gar nicht folgen: Von einer "vernünftigen kaufmännischen Beurteilung" bei der Dotierung des Fonds könne nicht die Rede sein - "nicht einmal die Mindestanforderungen bezüglich der erforderlichen Abwägungen" seitens des Vorstands seien zu erkennen. Dieser habe sich auch "nicht die geringste Mühe gemacht", zumindest formal auf die Notwendigkeit der Dotierung hinzuweisen: "Somit handelte der Vorstand bei der Dotierung des Fonds für allgemeine Bankrisiken willkürlich", urteilt Eilenberger. Wenn es dem Vorstand ausschließlich um die Wahrung von Sicherheitsinteressen der Sparkasse gegangen wäre, so Eilenberger weiter, dann wäre es doch naheliegender gewesen, Jahresüberschüsse stattdessen "in rechtlich einwandfreier Weise" der Sicherheitsrücklage als dem Eigenkapital der Sparkasse zuzuführen. Damit wären laut Eilenberger auch die Interessen der Zweckverbandsmitglieder, also Stadt und Landkreis Eichstätt, gebührend gewahrt gewesen. So aber hätten sie "auf mögliche Gewinnabführungen für gemeinnützige Zwecke verzichten müssen und sind daher in der Erfüllung ihrer kommunalen Aufgaben erheblich eingeschränkt beziehungsweise behindert worden".

Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft erkennt Eilenberger "ein nicht vertretbares Ungleichgewicht" zwischen dem haftenden Eigenkapital mit 50 Millionen Euro und dem Fonds für allgemeine Bankrisiken mit 86,5 Millionen Euro, zumal dieser "handelsrechtlich Fremdkapital darstellt". Darüber hinaus könne der Vorstand der fusionierten Sparkasse Ingolstadt-Eichstätt "völlig frei und ohne Mitwirkung des Verwaltungsrats" über den Fonds verfügen, so Eilenberger, was bei einer Zuführung zur Sicherheitsrücklage nicht der Fall wäre.

Eilenberger wirft dem Sparkassen-Vorstand auch vor, "die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vorsätzlich falsch dargestellt" zu haben. So seien im Jahr 2015 "vom tatsächlich erzielten Jahresüberschuss in Höhe von 30,357 Millionen Euro" über 82 Prozent dem Fonds für allgemeine Bankrisiken und "somit formal dem Fremdkapital" zugeführt worden und nur 0,95 Millionen Euro der Erhöhung der Gewinnrücklage und damit dem Eigenkapital: "Dass ein derartiges Verhalten nicht rechtens sein kann, müsste eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte eigentlich von sich aus erkennen."

Wolfram Ruoff hat inzwischen angekündigt, Beschwerde gegen den Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft München II einzulegen.