Eichstätt
Schutz der Stillen Tage

21.10.2016 | Stand 02.12.2020, 19:09 Uhr

Eichstätt (EK) Nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) unterliegen bestimmte Sonn- und Feiertage einem besonderen Schutz. Das Landratsamt Eichstätt weist deshalb darauf hin, dass an den sogenannten "Stillen Tagen" Allerheiligen (1. November), Volkstrauertag (13. November), Buß- und Bettag (16. November), Totensonntag (20. November) jeweils von 2 bis 24 Uhr sowie am Heiligen Abend (24. Dezember) von 14 bis 24 Uhr "alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist", nicht erlaubt sind.

Darunter fallen der Mitteilung des Amtes zufolge Tanzveranstaltungen, die Öffnung und der Betrieb von Spielhallen, Pop-Konzerte, Zirkusveranstaltungen, Volksfeste, Theatervorführungen, Preiskartenturniere. Am Buß- und Bettag sind zusätzlich keine Sportveranstaltungen erlaubt.