Eichstätt
Getränk und Politikum

Bierpreis schnellte in astronomische Höhen Aufschlag für neue Wasserleitung

07.10.2016 | Stand 02.12.2020, 19:13 Uhr

Foto: Marlene Ettle

Eichstätt (EK) Bier ist nicht nur ein Getränk, Bier ist ein Politikum. Das lässt sich an den Tatsachen festmachen, dass die Staatskasse nicht wenig Biersteuer vereinnahmt, dass es wegen der Erhöhung des Maßpreises um einen oder zwei Pfennig schon zu Streiks kam und dass der Bierausschank zu manchen Zeiten reduziert wurde, um für die Erntearbeiter genügend des kräftigenden Trunks zu haben.

In astronomische Höhen schnellte der Bierpreis zur Zeit der Inflation in den 1920er-Jahren. Die Preissteigerungen in allen Bereichen zogen sich über Jahre hin. Am 3. November 1922 kostete die Maß Bier bereits 72 Mark, am 9. August 1923 war der Abgabepreis für Bier an die Wirte auf 200 000 Mark je Liter gestiegen, der Biertrinker musste 280 000 Mark der Bedienung oder dem Wirt berappen. Eine Maß helles Vollbier kostete 292,5 Milliarden Mark, das Märzenbier aber 322,5 Milliarden Mark. Das war am 17. November 1923. Der teuerste Tag in Deutschland war der 26. November 1923, als eine Maß Bier 520 Milliarden Mark und ein Laib Brot 500 Millionen Mark kostete. Eine schreckliche Vorstellung. Als dann endlich die Währungsreform durchgeführt war, wurde eine Billion Papiermark zu einer Goldmark getauscht.

Am Mittwoch, 12. Dezember 1923, hat der Bayerische Brauerbund erstmals Preise nach der Geldentwertung festgesetzt. Ausschankpreis pro Liter: Vollbier dunkel 40 Pfennig, Vollbier hell 42 Pfennig, Exportbier dunkel 50 Pfennig, Exportbier hell 54 Pfennig und Märzenbier 60 Pfennig.

Im "Eichstätter Intelligenzblatt" vom Mai 1848 wurden die Viktualienpreise veröffentlicht und so lassen sich gut Vergleiche ziehen. Danach kostete ein vierpfündiger Laib Roggenbrot 11 Kreuzer, das Pfund Schweinefleisch 14 Kreuzer, sechs Eier gab es um 4 Kreuzer. Für die Maß kräftiges, braunes Sommerbier mussten 5 Kreuzer auf den Tisch des Wirts gelegt werden.

An der Festsetzung des Bierpreises waren die bayerische Regierung und die Gemeinden beteiligt. So gab Bürgermeister Georg Fehlner am 21. September 1858 bekannt, dass die Maß vom 1. Oktober bis 10. November fünf Kreuzer, vom 11. November bis 21. Dezember vier Kreuzer und zwei Pfennig kostet. Beim Ausschank über die Gasse war das Bier zwei Pfennig billiger als im Wirtshaus.

Etwas günstiger war das leichtere Winterbier zu haben. 1864 kostete die Maß vom Ganter oder in der Gassenschänke vier Kreuzer.

Zu einem regelrechten Bierstreik kam es in den Orten Petersbuch und Heiligenkreuz im Winter 1914. Ursache war die Einführung eines Bierpfennigs zugunsten des Wasserleitungsbaus. Diese Maßnahme bedeutete, dass der Literpreis von 22 auf 24 Pfennig angehoben wurde. Eine Reihe von Einwohnern ging nicht mehr ins Wirtshaus, holte das Bier vom Fass bei den Brauereien und trank es daheim. In einen ähnlichen Streik traten im 19. Jahrhundert in Beilngries und Neumarkt die Bauern, um sich einer Bierpreiserhöhung vehement zu widersetzen.

Neben der Biersteuer spielte auch der Zoll eine Rolle bei der Preisgestaltung. So gab Bürgermeister Joseph Holl am 16. Mai 1846 im "Intelligenzblatt" bekannt: "Jedes eingeführte fremde Bier, wie Lager-, Schenk- oder weißes Bier, auch wenn es ein Geschenk ist, unterliegt dem Lokalaufschlag." Je Eimer wurden 15 Kreuzer fällig. Das war etwa ein Pfennig pro Maß. Beim Torschreiber mussten die Gattung des Biers, die Menge, woher es kommt und wer es bekommt, angegeben werden und die fällige Summe dem königlichen Aufschläger Hohbach binnen 24 Stunden bezahlt werden. Alle Privatleute, Wirte, Fuhrleute und Boten unterlagen der strengsten Kontrolle.