Eichstätt
Förderung mit Verfallsdatum

Stadtrat beschließt einstimmig befristete Richtlinien für Kulturmittel

25.01.2018 | Stand 02.12.2020, 16:54 Uhr
Außen recht schmuck, aber innen liegt im Eichstätter Rathaus einiges im Argen. −Foto: Knopp

Eichstätt (EK) Der Stadtrat hat gestern einstimmig neue Kulturförderrichtlinien beschlossen. Damit haben Kulturschaffende jetzt Planungssicherheit. Weitere Diskussionen sind aber noch nicht vom Tisch. Im Gegenteil - denn die Richtlinien sind ausdrücklich befristet.

Die neuen Richtlinien gelten ab sofort bis 31. Dezember 2018 für alle Anträge zur Kulturförderung, die die Stadt in diesem Jahr erreichen - auch wenn die Veranstaltungen selbst erst 2019 stattfinden sollen. Die Antragsteller werden nun innerhalb von acht Wochen Bescheid bekommen und dadurch besser planen können. Als Antragsverfahren übernimmt der Stadtrat komplett einen Vorschlag der Initiative "Achtung Kultur". Ein zentraler Punkt im Gegensatz zu den Vorgängerregelungen aus dem Jahr 2014 ist die Deckelung der Förderung auf zehn Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Bei als sinnvoll erachteten Anschubfinanzierungen neuer Projekte können es auch 20 Prozent sein - maximal jedoch 5000 Euro.

Eine solche Deckelung widerspreche dem Wesen einer Kulturförderung vehement, kritisiert Günter Köppel (FW), zehn Prozent seien "lächerlich", Kulturförderung könne nicht nach dem "Gießkannenprinzip" funktionieren. Da es jedoch nur um eine befristete Regel gehe und er nicht bremsen wolle, stimme er zu. Grundsätzlich betonte Köppel jedoch, "die qualitative Diskussion um Kulturförderung muss nach wie vor geführt werden". Er plädierte eindringlich für die Schaffung eines Arbeitskreises Kultur.

Dass über die Kulturförderung insgesamt noch intensiv gesprochen werden muss, ist im Gremium unstrittig. Oberbürgermeister Andreas Steppberger sprach von einem sinnvollen Verfallsdatum. Auch Fred Pfaller hat für die SPD auf die Befristung gedrängt und mehrmals darauf hingewiesen, dass ja noch ein Bürgerantrag zur Kultur zu behandeln sein werde. Die Kulturbeauftragte Maria Lechner (ÖDP) erklärte in derselben Stoßrichtung: "Es ist so Vieles in Bewegung." Sie rechnet damit, dass "wir noch viel über die Höhe der Förderung diskutieren werden". Die zehn Prozent seien wirklich die unterste Grenze: "Für 2019 kann es nur mehr werden, weniger traue ich sogar diesem Stadtrat nicht zu", bemerkte sie mit Blick auf den rigiden Sparkurs, den sich das Gremium aktuell auferlegt hat.

Der Stadtrat hat zudem im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung 20 000 Euro "zur Bewirtschaftung" durch den Kulturausschuss im Vorgriff auf den noch ausstehenden Haushaltsbeschluss freigegeben und ist damit dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt. Wie der Geschäftsleitende Beamte Hans Bittl mitteilte, hat die Verwaltung m Haushaltsansatz für 2018 insgesamt 25 000 Euro an Kulturfördermitteln angemeldet. 2017 waren im Haushalt dafür 25 500 Euro eingeplant, wovon 20 150 Euro auch ausgegeben worden sind. (Weiterer Bericht aus der Sitzung folgt.)