Eichstätt
Feuerwehrhaus ist im Hochwassergebiet

Fachmann des Wasserwirtschaftsamts in der Sondersitzung des Stadtrates: "Das ist rechtlich bindend"

23.10.2014 | Stand 02.12.2020, 22:05 Uhr

Betretene Mienen bei Stadträten und Zuhörern: Stephan Daum (links) erläuterte in der Sondersitzung die neue Hochwasserkarte - Fotos: chl

Eichstätt (EK) Der Fachmann aus dem Wasserwirtschaftsamt ließ bei der Sondersitzung am Mittwoch zum Feuerwehrstandort hinter dem Residenzplatz keine Zweifel offen: „Wenn die Stadt hier baut, dann muss sie hochwassersicher bauen“, sagte Stephan Daum.

In der Sitzung am 9. Oktober hatten die Ausführungen von Stadtbaumeister Manfred Janner dazu den Stadtrat erschüttert – Janner war wie berichtet auch „Taktik“ gegen die Feuerwehr vorgeworfen worden, als er erklärt hatte, dass der neuen Hochwasserkarte zufolge der vorgesehene Neubaustandort im Überschwemmungsgebiet liege und man hier hochwassersicher bauen müsse.

Am Mittwoch nun hatte der Stadtrat den Abteilungsleiter des Wasserwirtschaftsamts Ingolstadt, Stephan Daum, und dessen Kollegen Ralf Ottmann zu Gast, die dem Gremium die Hochwasserkarte vorstellten. Das Publikumsinteresse war erwartungsgemäß groß: Über 30 Zuhörer – überwiegend Feuerwehrleute – waren gekommen. Daum bestätigte in einem sachlichen Vortrag die Ausführungen des Stadtbaumeisters aus der vorigen Sitzung und betonte auf die Nachfrage von Rudi Engelhard und Hans Tratz (CSU), dass diese neuen Erkenntnisse ab sofort rechtlich bindend seien. Das heißt, wenn wie vorgesehen das jetzige Feuerwehrhaus durch einen Neubau an gleicher Stelle ersetzt werden soll, muss der Neubau hochwassersicher geplant sein. „Ich kann da nicht die Augen schließen und so tun, als wüsste ich von nichts“, sagte Daum.

Konkret ist in dem Areal zwischen Stadtmauer und Residenzplatz bei dem für die gesetzlichen Vorgaben angewandten Mittelwert für ein 100-jährliches Hochwasser (HQ 100) mit einer Überschwemmung von 20 bis 40 Zentimeter Höhe zu rechnen. Das heißt, der Neubau muss etwa 50 Zentimeter über dieser Marke gebaut werden – und auch die Zufahrt müsse geregelt werden, bevor das Wasserwirtschaftsamt den Bau genehmigen würde. Das sind die neuen Fakten, die der Stadtrat nun in seinen weiteren Überlegungen zu dem Thema berücksichtigen muss.

Und diese Vorgaben gelten, wie Daum erklärte, natürlich für alle anderen Bauvorhaben in Überschwemmungsgebieten. So müsse auch der geplante Neubau der Firma Martin Meier am Freiwasser hochwassersicher gebaut werden. Auch die für eine etwaige Umgehungsstraße nötigen Brücken über die Altmühl müssten so errichtet werden, dass es bei Überschwemmungen keinen Rückstau gibt. Und: Wenn durch Bauvorhaben – wie etwa das Feuerwehrhaus – Fläche im Überschwemmungsgebiet verloren geht, dann muss eine Ausgleichsfläche dafür geschaffen werden. Insgesamt resümierte Daum, dass es in der neuen Hochwasserkarte gegenüber dem Stand aus dem Jahr 1990 kaum Änderungen im Stadtgebiet gebe – außer eben den neuen Erkenntnissen für die Innenstadt/Residenzplatz.

Die Karte mit den Überschwemmungsgebieten ist im Internet unter www.wwa-ingolstadt.bayern.de einsehbar. Bürgermeisterin Claudia Grund, die für den erkrankten Oberbürgermeister die Sitzung leitete, bemerkte zum Ende dieses Themenfeldes: „Da kann jetzt jeder selber nachschauen, ob die eigene Bude absäuft.“ (Weiterer Bericht aus der Sitzung folgt.)