Eichstätt
Defizitvereinbarung steht

Kindergärten können Vertrag nach weiteren Änderungen unterschreiben

09.10.2015 | Stand 02.12.2020, 20:42 Uhr

Die Kindergärten der Stadt können ihre Defizite erstatten lassen. - Foto: smo/Montage: DK

Eichstätt (smo) Eine „never ending story“ (OB Andreas Steppberger) geht langsam zu Ende: Die bereits an die Kindertagesstätten versandten Defizitvereinbarungen sind – auf Wunsch der kirchlichen Träger – noch einmal überarbeitet worden.

Die Änderungswünsche haben nun einstimmig den Hauptausschuss passiert und müssen am 22. Oktober noch vom Stadtrat abgesegnet werden. Dann können die vier kirchlichen Kindergärten (Dompfarrei, Heilige Familie, Clara-Staiger und St. Walburg) die Vereinbarungen ebenfalls unterschreiben. Das Montessori-Kinderhaus und die Tabeki gGmbH haben, so erklärte Kämmerer Herbert Rehm in der Sitzung, auf einen Defizitausgleich verzichtet. Die Einrichtungen könnten „wirtschaftlich“ betrieben werden. Der Verein Spielraum Wald und Wiese hat die ursprüngliche Vereinbarung bereits unterschrieben. Man wolle ihm allerdings anbieten, erklärte Rehm, nun die geänderte Version zu unterschreiben.

Künftig gewährt die Stadt Eichstätt den Kindergärten einen 50-prozentigen Zuschuss zu den „ungedeckten Betriebskosten“. Maximal gibt es aber 110 Euro pro anerkanntem Platz. Die Summe gleicht sich prozentual dem landesweit geltenden Förderbasiswert an. Dazu muss der Stadt künftig der Haushalt der jeweiligen Einrichtung „zur Information“ vorgelegt werden, der Jahresabschluss muss am 30. November im Rathaus eingehen. Ansonsten verfällt der Anspruch. Und: Die Vereinbarung gilt rückwirkend zum 1. Januar 2015 und läuft zwei Jahre. „Länger wollen sich die Träger nicht binden“, so Rehm.