Eichstätt
"Entscheidung muss jeder selbst treffen"

Nach Duschverbot in Freiwasser-Wohnanlage: Mietminderung durchfechten und Mieterhöhung riskieren?

15.02.2018 | Stand 02.12.2020, 16:49 Uhr

−Foto: Knopp

Eichstätt (EK) Drei Wochen lang, vom 29. Dezember 2017 bis zum 18. Januar 2018, hatte das Gesundheitsamt wegen Legionellenbefalls ein Duschverbot in Teilen der Wohnanlage Freiwasser verhängt. Nun forderten einige Mieter eine Mietminderung.

Betroffen vom Duschverbot und der Legionellenbelastung waren die Gebäude Freiwasser 5 und 7 sowie Gundekarstraße 20/22, also vier Gebäude mit knapp 145 Wohnungen (wir berichteten).

Nach Information unserer Zeitung wollten nun mehrere Mieter von ihrem Recht auf eine Mietminderung Gebrauch zu machen. Daraufhin verschickte die Hausverwaltung im Namen der Eigentümergemeinschaft am 7. Februar eine E-Mail, in der sie zwar das Recht auf Mietminderung aufgrund des erteilten Duschverbots einräumt - aber den betroffenen Mietern nahelegt, auf ihr Anliegen zu verzichten: "Wir wollen jedoch zu bedenken geben, dass sich aktuell Ihr Mietpreis am unteren Niveau der Mietpreise in Eichstätt bewegt", heißt es in der E-Mail einleitend. Ob die Mietpreise in der Wohnanlage auch zukünftig so günstig bleiben würden, "wenn die Eigentümer merken, dass dieses Entgegenkommen von einigen wenigen Bewohnern nicht honoriert wird, stellen wir in Zweifel".

So könne man von Vermieterseite aus nicht argumentieren, erklärt auf Nachfrage Rechtsanwalt Richard Alberter, Vorsitzender des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins Eichstätt. Eine Mietminderung sei gerechtfertigt, wenn eine Abweichung des Ist-Zustands vom Soll-Zustand bestehe: "Das Mietobjekt muss mangelfrei sein, egal wie hoch oder niedrig die Miete ist. Der Mietzins ist ja die Entscheidung des Vermieters, da kann ich bei einem Anspruch auf Mietminderung nicht auf eine geringe Miete verweisen."

Bernd Müller von der Hausverwaltung Klara Bernhofer gibt zu bedenken: "Die Eigentümer haben in den vergangenen Jahren viel in die Wohnanlage investieren müssen, etwa in den Brandschutz. Auf jeder Eigentümerversammlung kämpfe ich darum, dass die moderaten Mietpreise trotzdem beibehalten werden. Ich wollte die Bewohner zumindest darauf hinweisen, dass es nicht zielführend ist, jetzt wegen einer Entschädigungssumme von vielleicht 25 Euro eine dauerhafte Mieterhöhung zu riskieren." Zur Zeit liege die Kaltmiete für die Wohneinheiten bei 180 Euro.

Von den 145 betroffenen Mietern, so Müller, haben elf eine Mietminderung angefragt und die besagte E-Mail erhalten. "Es haben inzwischen auch einige Leute Geld bekommen. Die Entscheidung, ob ich das Recht auf Mietminderung um jeden Preis durchfechte, muss jeder selbst treffen."

Abschließend verweist die Hausverwaltung in ihrer E-Mail auf ein Urteil des Amtsgerichtes München, das einen Mietminderungsanspruch bei Legionellen verneint habe. Tatsächlich behandelte das angeführte Urteil (AZ 452 C 2212/14) aus München eine Legionellenkonzentration von 1700 kbE/100 ml. Also eine Belastung weit unter dem Grenzwert von 10 000 kbE/100 ml (siehe Kasten). In der Wohnanlage Freiwasser lag die gemessene Konzentration im Dezember 2017 bei 26 000 kbE/100 ml, wie das Landratsamt Eichstätt mitteilt. Im Januar hatte sich herausgestellt, dass ein defekter Messfühler dafür verantwortlich war, dass die notwendige Temperatur von 60 Grad im Wasservorlauf nicht erreicht wurde (wir berichteten).

"Anfang der 1990er-Jahre ging es beim Bau vor allem ums Sparen, auch beim Wasser beziehungsweise der Wassertemperatur. Heute weiß man, dass das auf Kosten der Hygiene geht", erklärt Bernd Müller. Ähnliche Probleme kenne er daher auch von anderen Wohnanlagen. Er ergänzt: "Die jetzt notwendigen Umbaumaßnahmen kosten Geld. Bei der nächsten Eigentümerversammlung wird eine Mietanpassung sicher ein Thema."