Eichstätt
Keine Raketen mehr am Marktplatz

Eichstätter Stadtrat hat Böllerverbot für Silvester 2017, 2018 und 2019 beschlossen

20.10.2017 | Stand 02.12.2020, 17:19 Uhr

Dieses malerische Motiv zum Jahreswechsel wird es heuer so nicht mehr geben - vom Marktplatz aus Raketen zu zünden, ist in den kommenden drei Jahren verboten. ‹ŒArch - foto: Schneider

Eichstätt (EK) Es war eine knappe Entscheidung, aber die Sicherheitsbedenken waren dann doch stärker: Der Stadtrat hat beschlossen, dass an den kommenden drei Silvesterabenden keine Böller mehr auf dem Marktplatz gezündet werden dürfen. Das Risiko sei zu groß.

Schon vor zwei Wochen hatte sich der Hauptausschuss mit dem Thema beschäftigt - wieder war das Böllern an Silvester Anlass für Diskussionen. In den vergangenen Jahren waren sie unterschiedlich ausgegangen: 2011, 2013 und 2014 gab es eine Sicherheitsverordnung für die Nacht des Jahreswechsels, 2012, 2015 und 2016 gab es keine.

Nun hat sich der Stadtrat zu einer langfristigeren Regelung durchgerungen. Gleich für drei Jahre ist nun klar: Böllern auf dem Marktplatz ist verboten. Bei Weitem nicht alle Mitglieder des Gremiums waren der Meinung, dass das die richtige Lösung ist. Die Abstimmung ging knapp mit elf zu acht aus.

Wo liegt eigentlich das Problem? Anwohner des Marktplatzes hatten sich bei der Stadt beschwert, dass die Silvesterfeiern dort mit viel Lärm, Verschmutzung und sogar Sachbeschädigungen verbunden sind. Eva Gottstein (FW) bestätigte das: Sie habe jahrzehntelang dort gewohnt. "Es ist wirklich gefährlich", sagte sie über die Böllerei. Das gelte besonders für Querschläger in den Gassen. "Wir müssen es nicht provozieren auf diesem Platz", appellierte sie. Fraglich sei außerdem, was das für die Stadt bedeute, wenn an Silvester ein schlimmer Unfall passiere.

Auch Willi Reinbold (ÖDP) war der Meinung, dass es am Marktplatz an Silvester besonders gefährlich sei. Auf Straßen könne man sehen, wer rechts und links von einem stehe. Bei dem Menschenauflauf am Marktplatz könne man dagegen "anonym böllern". Unvorsichtige würden dort immer wieder Raketen schräg abfeuern.

Diskutiert wurde zudem über einen Leserbrief in unserer Zeitung, in dem ein Hals-Nasen-Ohren-Arzt davon berichtet hatte, dass nach Silvester Menschen mit Hörschäden zu ihm kämen - ein Paar hatte laut seiner Schilderung auf dem Eichstätter Marktplatz teils irreparable Hörschäden erlitten, als ein Böller ganz nah an ihren Köpfen explodierte. Sigurd Eisenkeil (CSU), der ebenfalls Arzt ist, sagte: "Eine Gefährdung in diesem Jahr sollte man unbedingt ausschließen."

Mit dem Appell von Stadtheimatpfleger Rainer Tredt, auch die historischen Gebäude in Eichstätt besser vor Brandschäden zu schützen, hat die neue Verordnung nur teilweise etwas zu tun. Natürlich werden damit automatisch die Gebäude rund um den Marktplatz geschützt - die Regelung gilt auch in der Marktgasse und der Gabrielistraße, auf dem Marktplatz und in den kleinen Gassen bis hinunter zur Grenze der Pfahlstraße, auf der anderen Seite bis auf Höhe der Loy-Hering-Gasse. Eigentlich soll sie zunächst aber nur das Risiko für Menschen senken. "In der Sicherheitsverordnung geht es erst einmal um den Schutz von Leib und Leben", erläuterte Oberbürgermeister Andreas Steppberger.

Was Gebäude angeht, gebe es mit dem Paragrafen 23 der Sprengverordnung schon das gesetzliche Verbot, Feuerwerkskörper in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen oder Reet- und Fachwerkhäusern abzubrennen. Wenn die Stadt ihre historischen Gebäude noch besser schützen will, hat sie laut Steppbergers Erläuterungen zusätzlich die Möglichkeit, auf Grundlage des Paragrafen 24 in der Sprengverordnung ein Verbot zu erlassen, das das Böllern in der Nähe von weiteren Gebäuden untersagt, die besonders brandempfindlich sind.

Auch im Bezug auf die Sicherheit der Menschen gab es noch Bedenken: Martina Edl (FW) und Oliver Haugg (Grüne) regten an, ob die Sicherheitsverordnung nicht auf weitere Straßen oder Plätze in Eichstätt ausgeweitet werde solle.