Eichstätt
Extrawurst beim Wegebau?

Bei Sanierungsmaßnahmen will die SPD die Anlieger aus der Beteiligungspflicht nehmen

22.07.2016 | Stand 02.12.2020, 19:31 Uhr

Beispiel Landershofen: Dieser Weg wird auch zum Laufen und Radeln benutzt. Bei einer Sanierung, die eigentlich längst überfällig ist, müssten die Anlieger 40 Prozent der Kosten tragen. Diese Regelung will die SPD-Fraktion im Stadtrat allerdings kippen. - Foto: Knopp

Eichstätt (EK) Es war schon 2009 ein großes Thema - jetzt kommt es durch die Hintertür wieder auf den Tisch: Sollen Anlieger von Feld- und Waldwegen für deren Erneuerung zur Kasse gebeten werden? Jedenfalls zielt ein Vorstoß der SPD darauf ab, Landwirte und Waldbauern zu entlasten.

Auf den ersten Blick sei die Materie eigentlich "stinklangweilig", befand Christian Alberter (SPD) in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses. Bei genauerer Betrachtung aber gehe es hier um ein "Riesenanliegen" der Betroffenen, das sie immer wieder thematisieren. Hintergrund ist, dass der Stadtrat im Jahr 2009 den Beschluss gefasst hat, Kosten für die Erneuerung von öffentlichen Feld- und Waldwegen auf die Beteiligten umzulegen: im Regelfall zu 60 Prozent. Bei gleichzeitiger Nutzung als Rad- und Wanderweg sind es 40 Prozent. Vor der Sanierung sei "die Bereitschaft der Betroffenen zu ermitteln", wie es damals hieß.

Damit scheint es nicht allzu weit her zu sein, denn geschehen sei in Sachen Wegerneuerung seither "fast nichts", monierte Alberter, der auch Ortssprecher von Buchenhüll ist: "Bis 2009 war das nie ein Problem, ab da gab es Ärger." Alberters Folgerung: "Mit einer Abwälzung auf die Anlieger erreichen wir nichts." Vielmehr sollten "pragmatische Lösungen zum Nutzen der Bürger" her: Beispielsweise könnten die Anlieger selbst Hand anlegen und Wege schottern. "Auf jeden Fall brauchen wir diese 60/40-Regelung nicht", zeigte sich Alberter überzeugt. Das Kontra folgte prompt: Die Initiative sei damals vom Stadtrat ausgegangen, erinnerte Peter Puchtler vom Steueramt. Nach dem Gesetz dürften sogar bis zu 75 Prozent der Kosten umgelegt werden: "Wir können nicht so tun, als dürften wir das einfach bleiben lassen. Wo bleibt da die Gerechtigkeit" Die rechtliche Lage sei klar. Eine Abkehr von der geltenden Regelung würde demnach eine Überprüfung durch die Rechtsaufsicht zur Folge haben, warnte Puchtler.

Abgesehen davon herrscht bei der Einteilung der Feld- und Waldwege im Stadtgebiet ein ziemliches Kuddelmuddel, wie der umfangreichen Vorlage des Stadtbauamts zu entnehmen war. Je nach Ortsteil gibt es unterschiedliche Regelungen. Demzufolge stellte die Verwaltung fest, "dass das Bestandverzeichnis für die öffentlichen Feld- und Waldwege überarbeitet werden muss". Und das ist "ein großes Paket", äußerte Stadtbaumeister Manfred Janner. So gibt es momentan 150 öffentliche Feld- und Waldwege mit einer Gesamtlänge von 77,5 Kilometern. Für 75 Wege mit einer Länge von knapp 33 Kilometern trägt die Stadt die Baulast, für den Rest (44,5 Kilometer) sind die "Beteiligten", also die Anlieger, verantwortlich. Janner mahnte in diesem Zusammenhang an: "Eigentum verpflichtet." Alberter wiederum betonte: "Selbstverantwortung funktioniert nicht."

Zu einem Ergebnis kam es in der Sitzung nicht. Der Stadtrat wird sich dann - vermutlich nach der Sommerpause - mit dem Thema befassen.