Eichstätt
Bebauungsplan mit Ausnahme

Neuer Umgriff: Verwaltungsgemeinschaft muss sich keiner Bauleitplanung fügen, der Landkreis schon

30.01.2015 | Stand 02.12.2020, 21:42 Uhr

Den Umgriff des Bebauungsplanes zwischen Gemmingen- und Gundekarstraße hat der Stadtrat am Donnerstagabend verkleinert: Die Fläche (außerhalb der roten Linie blau schraffiert), die die Verwaltungsgemeinschaft gekauft hat, wird nicht im Bauleitverfahren überplant. Dort will die VG, zu der die Gemeinden Schernfeld, Walting und Pollenfeld gehören, schnellstmöglich bauen - Foto: Hager/Hoedt - Grafik: DK

Eichstätt (EK) Über das Gelände der Berufsschule an der Gemmingenstraße legt die Stadt einen Bebauungsplan. Allerdings mit einer Ausnahme – für das Grundstück, das mittlerweile der Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt gehört, wird er nicht gelten. Einig war sich der Stadtrat darüber aber nicht.

Dem mehrheitlichen Beschluss, den Umgriff des Bebauungsplanes zwischen dem Altenheim St. Elisabeth, dem Nachbargrundstück der alten Berufsschule und der Bundesstraße 13, festzulegen, war eine fast zweistündige Diskussion vorausgegangen – der, wie schon beim Tagesordnungspunkt Pedettistraße (wir berichteten) – zahlreiche Anwohner beiwohnten.

Bauchschmerzen bereitete den Stadträten offenbar vor allem die Größe der Gebäude in den Vorentwürfen des Landkreises, wie Elisabeth Gabler-Hofrichter (CSU) sagte: „Der Knackpunkt ist doch die Höhenentwicklung.“ Das Verwaltungsgebäude an dieser Stelle „an sich ist nicht sträflich“. Gute 16 Meter hoch ist der Landkreisbau in der Bauvoranfrage, 60 Meter lang. Vor dem Gebäude könnte ein dreistöckiges Parkhaus stehen. „Im Rahmen der Bauleitplanung werden wir hier zu einer verträglichen Lösung kommen“, meinte Stadtbaumeister Manfred Janner. Er könne sich, so räumte er ein, aber „eine vorteilhaftere Planung vorstellen“. Oberbürgermeister Andreas Steppberger zitierte in diesem Zusammenhang aus einem Schreiben des Landesdenkmalrates, der „zu hoher Sorgfalt und Rücksicht“ im Blick auf Willibaldsburg und Stadtbild mahnt.

Der Neubau der Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt (VG) auf dem Gelände neben der alten Berufsschule sei dagegen eine „harmlose Geschichte“ (Janner), die sich dreigeschossig in „traditioneller Bauweise“ in die Umgebung einfüge. Die VG hat einen Teil des Grundstücks – rund 1500 Quadratmeter – erworben, der Rest gehört dem Landkreis. Der will sich dieses Teilstück als Erweiterungsoption offenhalten.

Janner hatte den Stadträten zuvor ordentlich ins Gewissen geredet: „Der Gesetzgeber hat Ihnen dieses Instrument (die Bauleitplanung, d. Red.) in die Hände gelegt, um die Entwicklung der Stadt zu gestalten.“ Bürger könnten sich zudem anders in dieses Verfahren einbringen als in ein Genehmigungsverfahren nach Paragraf 34 des Baugesetzbuchs. Der greift dort, wo es keine Bebauungspläne gibt. Für ihn stehe es außer Frage „eine Bauleitplanung durchzuführen“, so Janner. Auf diesen Zug sprang auch Oliver Haugg (Grüne) auf: „Es ist eine eindeutige Chance, hier etwas Ordentliches zu machen. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein.“ Günther Köppel (FW) empfahl, „dem Landkreis so weit wie möglich entgegenzukommen, aber unsere Einflussmöglichkeiten zu nutzen“.

Bürgermeister Max Pfuhler (SPD) warnte davor, unnötig Zeit verstreichen zu lassen. Wenn das Interesse des Bauwerbers „entsprechend groß ist, bewegt er sich“. Er wisse nicht, „ob wir uns mit einer Bauleitplanung einen so großen Gefallen tun“. Parteikollege Gerhard Nieberle meinte: „Ich sehe keinen Grund für einen Bebauungsplan.“ Ob die Bauwerber – Landkreis wie VG – schneller starten könnten, wenn kein Bebauungsplan aufgestellt würde, vermochte Janner nicht zu beantworten – auch nicht, als ein dritter Stadtrat innerhalb einer halben Stunde die gleiche Frage stellte. „Das hängt auch von der Dauer der Gutachten ab, die notwendig sind“, sagte Janner. Allerdings könnte man, so ergänzte OB Steppberger, Ende des Jahres Planreife erlangen. Ein Genehmigungsverfahren könnte schneller gehen als der Schritt über die Bauleitplanung. Willi Reinbold (ÖDP) erinnerte an die Verkehrsbelastung. „Wenn wir da Einfluss nehmen wollen, brauchen wir einen Bebauungsplan.“

Mehrmals waren in der Diskussion die Planungen der VG gelobt worden – weswegen dann auch der Vorschlag gemacht wurde, die 1500 Quadratmeter der VG aus dem Umgriff des Bebauungsplanes zu nehmen. Zuvor hatte sich der Stadtrat (außer Martina Edl, Richard Nikol und OB Steppberger) dagegen ausgesprochen, diese Fläche anders zu behandeln. Der reduzierte Umgriff passierte dann mit elf gegen neun Stimmen den Rat. Das Bauvorhaben der VG wird also im Genehmigungsverfahren behandelt.

Mit elf gegen fünf Stimmen legte der Stadtrat für den Umgriff des Bebauungsplanes außerdem eine auf zwei Jahre angelegte Veränderungssperre fest.