Eichstätt
Austausch auf dem kleinstmöglichen Dienstweg

26.01.2015 | Stand 02.12.2020, 21:43 Uhr

Eichstätt (chl) Der Leiter des Staatlichen Schulamts für den Landkreis Eichstätt, Konrad Zimmerer, kennt zwar natürlich den Artikel 42 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes, hält aber dessen Einsatz für die Situation in Eichstätt nicht für sinnvoll – und auch gar nicht für nötig.

Denn laut Zimmerer hatten sich schon die beiden Vorgänger der jetzigen Leiter der beiden städtischen Grundschulen in Eichstätt auf dem kleinstmöglichen Dienstweg abgesprochen und in „singulären Ausnahmen“ Schüler jenseits der Sprengelgrenzen aufgenommen beziehungsweise abgegeben – „wir hatten da als Schulamt nie etwas dagegen, weil es begründete Ausnahmen waren“. Allerdings sei ein solcher Schülertausch nur bei der Einschulung sinnvoll – nicht bei Grundschülern der Jahrgangsstufen zwei bis vier, die sich ja im Klassenverband zusammenfinden sollen. Das Schulamt habe stets das Ziel, die „Klassenstärken möglichst ausgewogen“ zu gestalten – „es gibt aber immer Schwankungen“, wie sie jetzt an den beiden Eichstätter Grundschulen zu sehen seien.

Zimmerer verweist darauf, dass an den beiden öffentlichen Grundschulen in Eichstätt die Klassenstärken im vom Kultusministerium vorgegebenen Rahmen liegen: Das Ministerium hat für das laufende Schuljahr für Grundschulen als Mindestzahl 13 und als Höchstzahl 28 Schüler pro Klasse festgesetzt: „Eine Klasse mit 29 Grundschülern würde ich nicht genehmigen“, sagt Zimmerer.

Auch bei der Lehrerzuteilung könne das Schulamt nicht klagen. Trotz der landkreisweiten Bugdetierung der Lehrerstunden „kommen wir mit unseren Lehrerstunden in diesem Schuljahr sehr gut zurecht“.