Eichstätt
20 Euro für jedes geschossene Wildschwein

Afrikanische Schweinepest: Landratsamt weist auf staatliche Aufwandsentschädigung für Jäger hin

14.02.2018 | Stand 02.12.2020, 16:49 Uhr
"Sau tot": 17 Wildschweine und ein Fuchs wurden bei dieser Drückjagd in den Revieren Meihern, Arnsdorf, Zell und Altmühlmünster 2014 zur Strecke gebracht. Jetzt gibt es staatliche Aufwandsentschädigungen für getötete Wildschweine. −Foto: Erl

Eichstätt (EK) Das Eichstätter Landratsamt weist darauf hin, dass Jäger eine Aufwandsentschädigung bekommen, wenn sie bei der Reduktion der Wildschweindichte helfen, also Wildschweine abschießen.

Die Bayerische Staatsregierung hat, wie das Landratsamt mitteilt, wegen der heranrückenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) ein finanzielles Anreizprogramm auf den Weg gebracht, "um die Motivation und das Engagement der Jägerschaft zur Intensivierung der Schwarzwildbejagung zu unterstützen". Die Reduktion der Schwarzwildbestände stelle demnach eine entscheidende vorbeugende Maßnahme dar, um das Risiko einer Einschleppung nach Bayern möglichst gering zu halten. Für das Erlegen von Frischlingen, Überläuferbachen und Bachen, die für die Aufzucht der Jungtiere nicht notwendig sind, sollen Jäger eine Prämie in Höhe von 20 Euro erhalten. Insgesamt stehen dafür bis Ende dieses Jahres 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Für das laufende Jagdjahr 2017/2018 wird nach Angaben des Landratsamtes die Jagdstrecke von 19. Dezember bis einschließlich 31. März berücksichtigt.

Zur Abwicklung der Auszahlung ist es der Mitteilung zufolge notwendig, dass der Revierinhaber zunächst die Streckenliste bis spätestens 10. April der Unteren Jagdbehörde im Landratsamt Eichstätt, 2. Stock, Zimmernummer 209, vorlegt, die den Erhalt der Abschussliste mit den Angaben zu den erlegten Wildschweinen bestätigt. Von der bestätigten Streckenliste wird eine Kopie für den Jagdausübungsberechtigten gefertigt, die er zusammen mit dem Erstattungsantrag und der erforderlichen Eigenerklärung bis zum 15. Mai beim Bayerischen Jagdverband (BJV), Hohenlindner Straße 12, 85622 Feldkirchen, einreichen kann.

Dem Jäger steht es frei, für die Erstattung nicht relevante Daten auf der Streckenliste zu schwärzen. Die gesammelten Anträge werden über den BJV dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zur weiteren Prüfung vorgelegt. Die endgültige Auszahlung an den Antragsteller erfolgt schließlich direkt durch den BJV.

Die Weitergabe von Aufwandsentschädigungen an Jagdgäste oder Begehungsscheininhaber liegt in der Eigenverantwortung der Revierinhaber. Die Pauschale stellt eine freiwillige staatliche Leistung dar. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung der Aufwandsentschädigung ist nicht ableitbar und kann nicht für Mitarbeiter und Bedienstete der Bayerischen Staatsforsten in Ausübung ihres Dienstgeschäfts gewährt werden. Der notwendige Erstattungsantrag mit Eigenerklärung kann über die Internetseiten www.jagd-bayern.de oder www.wildtierportal.bayern.de bezogen werden. Auch für das folgende Jagdjahr wird die Gewährung der Aufwandsentschädigung fortgeführt.