Denkendorf
Transparent

Baulandpreise und Einheimischenmodell Thema bei Vortrag

28.06.2017 | Stand 02.12.2020, 17:52 Uhr

Diskutierten über die Hochpreislage auf dem Immobilienmarkt in Oberbayern: Josef Mosandl (Dritter Bürgermeister Denkendorf, CSU), Claudia Forster (Bürgermeisterin Denkendorf, CSU), Markus Felser (JU-Ortsvorsitzender Denkendorf), Matthias Simon, Heinz Enghuber (Hanns-Seidel-Stiftung), Jakob Mosandl (JU Denkendorf). - Foto: Kister

Denkendorf (kmi) Über die Vergabe von Bauland in der Hochpreislage, zu der auch die Gemeinde Denkendorf und der Landkreis Eichstätt zählen, hielt Jurist und Politologe Matthias Simon vom Bayerischen Gemeindetag einen Vortrag. Organisiert hatte ihn Heinz Enghuber, Regionalbeauftragter der Hanns-Seidel-Stiftung auf Initiative der Jungen Union Denkendorf.

Besonders im Fokus stand dabei das sogenannte Einheimischenmodell.

Wie kommt es zu der Hochpreislage? Diese Frage wollte Matthias Simon zuerst klären: Gerade in Oberbayern wird bis 2035 ein enormer Zuzug erwartet. Landkreise in Oberfranken hingegen haben mit Bevölkerungsschwund zu kämpfen. Entsprechend unterscheiden sich auch die Grundstückspreise. Während ein Quadratmeter erschließungsfreier Grund zum Beispiel im Kreis Hof gerade einmal einen Kaufwert von etwas über 32 Euro hat, müssen in Starnberg deutlich mehr als 900 Euro gezahlt werden. München liegt mit knapp 800 Euro nicht weit darunter. Diese "angespannte Situation" ergibt sich dem Bevölkerungszuwachs auch aus dem derzeitigen Niedrigzins.

Wenn es nun darum geht, neue Bauflächen zu schaffen, haben sich verschiedene Vorgehensweisen durchgesetzt. Grundsätzlich sehen Gemeinden zu, dass die Fläche für das neue Baugebiet sich zumindest größtenteils im Gemeindebesitz befindet. Zielführend sei es nämlich laut Matthias Simon nicht, einfach Privatgrund zu überplanen. Dadurch sei es gerade in fränkischen Gemeinden dazu gekommen, dass die Eigentümer angefangen hätten, Baugrund zu horten, denn "Baugrund ist dafür da, dass man ihn bebaut und nicht hortet", sagte Simon. So ist es nach dem sogenannten Weilheimer Modell auch möglich, Privatgrund zu entwickeln, jedoch mit dem Zusatz eines städtebaulichen Vertrags, der eine Bauverpflichtung enthält, also den Zusatz, dass der Eigentümer das Grundstück innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens bebauen muss.

Nach der Ausweisung eines neuen Baugebiets kommt die Vergabe. Und hier ging Matthias Simon auf das Einheimischenmodell ein. Vier Grundsätze sollen erfüllt sein: transparent, diskriminierungsfrei, gleichbehandelnd und verlässlich. Erst kürzlich hat ein EU-Papier neue Regeln festgesetzt. Diese lassen den Gemeinden aber weiterhin einen großen Spielraum. Es gilt daher nicht als diskriminierend, wenn eine Gemeinde junge verheiratete Familien mit geringerem Einkommen, aber Kindern bevorzugt. All das ist in der geplanten Entwicklung einer Gemeinde entsprechend zu bewerten. Auch eine Einbindung in ein vorhandenes Sozialgefüge kann positiv bewertet werden. So können bei einer Vergabe nach einem Punktesystem schon 50 Prozent der Gesamtzahl dafür vergeben werden, dass jemand bereits eine gewisse Zeit - fünf, zehn Jahre - in der Gemeinde lebt. Davon kann auch ein Teil von ehrenamtlichem Engagement abhängig gemacht werden.

Kritischer wird die Angelegenheit bei vergünstigter Vergabe. Hier wird ein Einkommen von maximal 51 000 Euro pro Person angelegt; bei Verheirateten ist es das Doppelte, - plus 7000 Euro für jedes Kind. Matthias Simon empfiehlt hier, möglicherweise zwei Pools zu schaffen: Ein Teil wird regulär vergeben, der andere vergünstigt. So könnten auch alleinstehende, gut verdienende Männer noch eine Chance auf ein Grundstück haben.