Bebauungsplan Gemmingenstraße: "Wie steht der Landrat dazu"

25.02.2015 | Stand 02.12.2020, 21:37 Uhr

Eichstätt (smo) Keine Ruhe ließ Kreisrat Peter Schöpfel (CSU) die Entscheidung des Eichstätter Stadtrats zum Bebauungsplan an der Gemmingenstraße (wir berichteten). Dort will der Landkreis bekanntlich eine Außenstelle des Landratsamtes bauen, die Verwaltungsgemeinschaft Eichstätt ebenfalls ein Gebäude errichten.

Für das Vorhaben des Landkreises soll es einen Bebauungsplan geben. Den hat der Stadtrat Ende Januar auch auf den Weg gebracht, weil dem Gremium die Höhenentwicklung an der Stelle Bauchschmerzen bereitete. „Wie steht der Landrat dazu“ wollte Schöpfel in der Sitzung wissen.

Landrat Anton Knapp machte deutlich: „Herr des Verfahrens ist der Stadtrat.“ Der Landkreis habe eigentlich zunächst den Standort Eichstätt planen wollen, dann erst Lenting. Das habe man nun umgedreht. „Bevor ein Bebauungsplan nicht rechtskräftig ist, gehe ich an keine Planung.“ Es klang durch, dass Knapp mit der Aufstellung eines Bebauungsplans nicht glücklich ist. „Daran können wir jetzt nichts ändern“, so der Landrat. Er erwarte sich jetzt, dass sich das „zügig abspielt“, sagte Knapp. Man habe bereits mehrmals deutlich gemacht, auch den Platz an der Grabmannstraße zu benötigen. Eva Gottstein (FW) erinnerte an die Mahnung des Landesdenkmalrates. „Wir müssen auch sehen, dass es hier ein Dilemma gibt, es geht auch um die Burg.“

Arnulf Neumeyer (SPD) erkundigte sich in diesem Zusammenhang, wann der Landkreis für den dritten Bauabschnitt an der Berufsschule (Verlegung der Werkstätten) die Planungen eingegeben habe. Laut Landrat sei das im August 2013 passiert. „Aber wir haben auch an der Klinik für die Änderung von Baugrenzen vier Jahre gebraucht“, sagte Knapp.