Augsburg
In Augsburg tritt das neue Recht in Kraft

01.07.2015 | Stand 02.12.2020, 21:07 Uhr

Augsburg (pba) Das Bistum Augsburg will die Änderungen der Grundordnung des kirchlichen Arbeitsrechts zum 1. August übernehmen.

Das teilte die Bischöfliche Pressestelle mit. „Wir folgen damit dem Mehrheitsbeschluss der Bischöfe“, erklärte der zuständige Generalvikar Harald Heinrich der Mitteilung aus Augsburg zufolge. Die novellierte Grundordnung sei von der Hauptabteilungsleiterkonferenz, dem Domkapitel sowie dem Priesterrat ausführlich beraten und „von diesen Gremien sehr positiv aufgenommen worden“, so der Generalvikar. „Bei den Beratungen herrschte großes Einvernehmen darüber, die veränderte Grundordnung zu übernehmen.“ Letztlich gehe es bei dieser Entscheidung um eine Abwägung zwischen der durchaus kontroversen Diskussion grundsätzlicher Fragen und dem Anliegen eines deutschlandweit einheitlichen kirchlichen Arbeitsrechts, habe Bischof Konrad Zdarsa vor den diözesanen Gremien verdeutlicht. Vor allem um dieser Einheitlichkeit des Arbeitsrechts willen gelte es, die Grundordnung auch für die Diözese Augsburg in Kraft zu setzen.

Das will das Bistum allerdings nicht als Freibrief verstanden haben, wie der Generalvikar betont: „Auch zukünftig erwartet die Kirche von ihren Mitarbeitern, dass sie die Eigenart des kirchlichen Dienstes bejahen. Insbesondere bei Mitarbeitern, die aufgrund einer Missio canonica tätig sind, wird das Lebenszeugnis im Sinne der katholischen Sittenlehre erwartet.“