Kemnathen
Verkehrsschilder sollen mehr Sicherheit bringen

Unterschriftenliste trägt Früchte: An der Kreisstraße bei Kemnathen gilt jetzt eine Geschwindigkeitsbegrenzung

14.05.2017 | Stand 02.12.2020, 18:08 Uhr

In der Hoffnung auf mehr Sicherheit: An der Kreuzung bei Kemnathen gilt jetzt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 70 (links). Stoppschild und Haltelinie zwingen den Autofahrer außerdem am Ortsausgang zum Anhalten. - Fotos: Sturm

Kemnathen (swp) Jetzt ist es wirklich schnell gegangen: An der Kreisstraße NM 2 auf Höhe der Einfahrt in den Breitenbrunner Ortsteil Kemnathen gilt nun beidseitig eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 Kilometer pro Stunde. An der Einmündung der Ortsausfahrt in die Kreisstraße zwingen ein Stoppschild und eine Haltelinie die Verkehrsteilnehmer zum Anhalten.

Diese Maßnahme hat eine Vorgeschichte. Schon seit längerer Zeit war vielen Bürgern des Breitenbrunner Ortsteils die Raserei auf der Kreisstraße NM 2 entlang ihres Dorfes ein Dorn im Auge. Sie forderten Geschwindigkeitsbegrenzungen, ja sogar einen Kreisverkehr an der Kreuzung bei der Ortseinfahrt. Begründet wurde das zum einen mit dem hohen Verkehrsaufkommen auf der Kreisstraße. Zum anderen argumentierten die Bürger damit, dass die NM 2 an dieser Stelle das ganze Jahr über häufig überquert wird. Auf der gegenüberliegenden Seite von Kemnathen befindet sich die Zufahrt zu einem Kompostier- und Landschaftspflegebetrieb.

Sogenannte Verkehrsschauen in der Vergangenheit brachten kein Ergebnis, der Erlass einer Geschwindigkeitsbegrenzung wurde zunächst abgelehnt - wobei eine solche ja nicht die erste ihrer Art auf der Kreisstraße NM 2 gewesen wäre. Im Gemeindebereich gilt zum Beispiel eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der NM 2 beim Ortsteil Hamberg, in Höhe des Weilers Ödberg und bei der Zufahrt zum Dorf Rasch. Dort war ein schwerer Motorradunfall vor rund drei Jahren der Anlass zum Handeln gewesen.

Auch in Kemnathen, dem zweitgrößten Ortsteil der Gemeinde, war es ein trauriger Anlass, der die Verantwortlichen nun zum Umdenken bewegt hat. Im März dieses Jahres war an der Kreuzung in Höhe der Ortseinfahrt ein junger Motorradfahrer bei einem Zusammenstoß mit einem Auto tödlich verunglückt. Daraufhin wurde die örtliche CSU aktiv: Sie legte eine Unterschriftenliste auf (wir berichteten). In diese trugen sich 232 Einwohner ein. Man forderte geeignete Maßnahmen für eine Verringerung der Geschwindigkeiten beziehungsweise für eine Entschärfung der Situation bei der Kreuzung. Auch die Gemeinde regte eine Überprüfung der Sachlage bei einer Verkehrsschau an.

Eine solche fand dann in der letzten Aprilwoche mit Bürgermeister Johann Lanzhammer und dessen Vertreter Stefan Schmid (beide FW), den örtlichen Markträten Anton Auer und Daniel Rohde (beide CSU), Christian Mader, dem zuständigen Sachbearbeiter vom Landratsamt, sowie mit dem Verkehrssachbearbeiter Reinhold Knör von der Polizeiinspektion Parsberg statt. Dabei wurden Nägel mit Köpfen gemacht. Die Verkehrsbehörde ordnete eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 Kilometer pro Stunde auf der Kreisstraße NM 2 in beide Fahrtrichtungen an. Die beginnt jeweils etwa 100 Meter vor dem Kreuzungsbereich. An der Kreuzung selbst steht an der Ortsausfahrt jetzt ein Stoppschild, was die Situation zusätzlich entschärfen soll. Schon wenige Tage nach der Verkehrsschau wurden die Schilder aufgestellt und eine deutlich sichtbare Haltelinie auf der Fahrbahn aufgebracht.

Alle Beteiligten hoffen jetzt natürlich, dass diese Maßnahmen fruchten. Beobachter haben nämlich bereits festgestellt, dass für viele Autofahrer, die Kemnathen in Richtung Kreisstraße verlassen, das Stoppschild und die Haltelinie - gelinde ausgedrückt - noch nicht so recht präsent zu sein scheinen. Dabei ist die Situation eigentlich klar: Bei einem Stoppschild mit Haltelinie muss der Fahrer zunächst an dieser Haltelinie anhalten. Kann er den Verkehr von dieser Stelle nicht gut überblicken, darf er sich danach vorsichtig mit dem Fahrzeug nach vorn herantasten und gegebenenfalls wieder an der Sichtlinie anhalten. Das nochmalige Halten an der Sichtlinie wird zwar von der Straßenverkehrsordnung nicht explizit gefordert, aber von Experten empfohlen. Genauso klar wie dieser Sachverhalt sind auch die Auswirkungen einer Nichtbeachtung. Dazu sagt der neue Bußgeldkatalog aus: Wurde das Stoppschild nicht beachtet beziehungsweise ein Stoppschild überfahren, wird ein Bußgeld von zehn Euro fällig. Wird das Stoppschild überfahren und entsteht dadurch eine Gefährdungssituation, erwartet den Autofahrer neben einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro auch ein Punkt in Flensburg.