Dietfurt
Landratsamt macht Zugeständnis

Maximale Wassermenge bei Jahrhunderthochwasser wird auf Schreiben der FW-Fraktion hin reduziert

03.09.2015 | Stand 02.12.2020, 20:51 Uhr

Nicht mehr 95 Kubikmeter in der Sekunde, sondern nur noch 80 sollen nach einem Schreiben des Landratsamts Neumarkt als Obergrenze bei einem Jahrhunderthochwasser der Weißen Laber angenommen werden. - Foto: Hradetzky

Dietfurt (khr) Es sieht so aus, als ob in das Thema Hochwasserschutz in Dietfurt wieder Bewegung kommen würde. Im April hatte die FW-Fraktion im Stadtrat ihre Einwände dem Landratsamt Neumarkt in einem Schreiben mitgeteilt. Nun liegt die Antwort vor, mit der die Verfasser zufrieden sind.

Die Kritik der FW-Stadträte mit ihrem Sprecher Harald Uhl, dem Dritten Bürgermeister und Ortsvorsitzenden Bernd Mayr sowie dessen Stellvertreter Johannes Seelus betraf die Festlegung der Hochwasserschutzgebiete und den Vollzug der Wassergesetze. Bisher war das Wasserwirtschaftsamt bei einem Jahrhunderthochwasser der Weißen Laber von einer maximalen Durchflussmenge von 95 Kubikmetern in der Sekunde ausgegangen. Diese extrem hohe Zahl war allerdings nicht durch Messdaten gesichert und wurde von Anfang an auch von den Freien Wählern in Frage gestellt. Schließlich würde jede niedriger angesetzte Zahl die Kosten der Hochwasserschutzmaßnahmen im Nachgang erheblich reduzieren und damit auch den ökologischen Eingriff verringern.

Auf diesen Einwand der Fraktion ist das Landratsamt nun eingegangen und hat sogar ein Zugeständnis gemacht. Künftig soll beim Hochwasserabfluss nur noch von maximal 80 Kubikmetern ausgegangen werden. Weil „keine ausreichenden Aufzeichnungen historischer Hochwasserereignisse vorliegen, beruhen die Grundlagen der angesetzten Bemessung allein auf mathematisch-statistischen Berechnungen“, so das Landratsamt.

Auch auf die unverhältnismäßig hohen Kosten möglicher Hochwasserschutzmaßnahmen – im schlimmsten Fall in einer Höhe von zehn Millionen Euro – hatte die UPW/FW-Fraktion hingewiesen. Sie sah den Gemeindehaushalt in Gefahr. Mit solchen immensen Summen sei Dietfurt für Jahre hinsichtlich anderweitiger Investitionen völlig ausgebremst. Diese Einschätzung hat auch das Landratsamtes aufgegriffen, das nun mit Hilfe des Wasserwirtschaftsamtes eine tiefer greifende Untersuchung ansetzen möchte. Eine geänderte Trassenführung für die Flutmulde, so das Schreiben des Landratsamtes, soll mit der Stadt abgestimmt werden. Des Weiteren könnten Kosten reduziert werden, wenn eine von drei Brücken wegfalle.

Große Bedenken äußerte die UPW/FW-Fraktion zu dem Punkt, den Grundwasserspiegel durch eine acht Meter tiefe Flutmulde zu senken. Das könnte Schäden an der bestehenden Bausubstanz verursachen. Das Wasserwirtschaftsamt plant allerdings bereits, den Grundwasserpegel neu zu eruieren, „in der Hoffnung, kein Grundwasser in der Flutmulde auf Dauer absenken zu müssen“, so heißt es im Schreiben des Landratsamtes. Sobald die Ergebnisse vorlägen, würden diese mit der Stadt Dietfurt diskutiert.

Ein weiterer Kritikpunkt galt dem abgeschlossenen Verfahren bei der Ausweisung einer Hochwasserzone. Dadurch werde der Stadt die im Grundgesetz verankerte Planungshoheit entzogen. Es könnten keine Gewerbeflächen oder Baugebiete ausgewiesen werden. Diesen Punkt bestätigt auch das Landratsamt, begründet es aber damit, dass „die Festlegung von Überschwemmungsgebieten der Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit diene“ und sieht somit die Maßnahme grundsätzlich als gerechtfertigt.

Die Freien Wähler sehen mit der nun schriftlich vorliegenden Stellungnahme des Landratsamtes kleine Erfolge. Der Vize-Vorsitzende Johannes Seelus betont im Gespräch mit unserer Zeitung, dass die Fraktion den Hochwasserschutz durchaus begrüße und für notwendig erachte. Ihr Ziel sei es gewesen, eine erneute Auseinandersetzung der Fachbehörden mit dem Thema bewirkt zu haben, „ohne rechtliche Schritte“ um die zukünftige Zusammenarbeit mit dem Landratsamt und dem Wasserwirtschaftsamt nicht zu beeinträchtigen“, so Seelus.

Dennoch müsse dem einzelnen Bürger bewusst sein, dass die festgelegte Hochwasserschutzzone nach dem Bayerischen Wasserhaushaltsgesetz auch einige negative Folgen haben werde, wie Verbote, Beschränkungen, Duldungs- und Handlungspflichten, welche durch die Kreisverwaltungsbehörde ausgesprochen werden können. Dass keine neuen Gewerbeflächen und Baugebiete ausgewiesen werden können, betreffe vor allem viele junge Menschen, die gerne in der Großgemeinde bauen möchten, erklärte Seelus.