Beilngries
Bauland und Bolzplatz

Wenn die Parzellen in der Utzmühle erschlossen werden, müssen die Fußballer umziehen

23.03.2018 | Stand 02.12.2020, 16:39 Uhr

Ein neues Baugebiet wird nahe der Utzmühle in Beilngries erschlossen. Dafür muss zu gegebener Zeit - aber frühestens in einem Jahr - der dortige Bolzplatz weichen. - Foto: Fabian Rieger

Beilngries (rgf) Was hat der Beilngrieser Fußballnachwuchs mit einem Baugebiet zu tun? Auf den ersten Blick nicht viel. Dass in einem konkreten Fall aber doch eine ganz enge Verbindung besteht, ist am Donnerstagabend deutlich geworden, als es darum ging, für das neue Baugebiet "Utzmühle" einen Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan zu treffen.

Wie jüngst im Stadtrat angekündigt, will die Kommune angrenzend an das Baugebiet "Im Waller" rund 15 weitere Parzellen ausweisen. Die sollen unter anderem auf dem Areal des jetzigen Bolzplatzes erschlossen werden. Und da kommt dann auch der fußballerische Nachwuchs ins Spiel. Sowohl Bürgermeister Alexander Anetsberger als auch SPD-Stadtrat Rüdiger Stein sind im Nachklang zur vergangenen Sitzung auf dieses Thema angesprochen worden, wie sie jetzt berichteten. Stein meinte, dass ein Bolzplatz sehr wichtig für die angrenzende Wohnsiedlung sei. Und da er wisse, wie wichtig dem Bürgermeister das Kicken sei, appelliere er nun einfach mal an dessen Fußballerherz. "Sie argumentieren sehr geschickt", sagte das Gemeindeoberhaupt mit einem Schmunzeln. Es gebe bereits eine konkrete Überlegung, in der Nähe einen neuen Bolzplatz auszuweisen, das sei aber noch nicht spruchreif. Die Fläche werde dann zwar etwas kleiner sein, "die Zukunft des FC Beilngries ist dann aber gesichert", scherzte der Bürgermeister. Im Gremium kam Gemurmel auf, das angesichts der derzeitigen Leistungen der ersten Mannschaft wohl nicht allzu freundlich gemeint war.

Davon unabhängig mussten auch noch ein paar bautechnische Sachen besprochen werden. Vize-Bürgermeister Anton Grad (CSU) wollte wissen, wie groß die Parzellen werden. 600 bis 660 Quadratmeter, antwortete der Rathauschef. Außerdem teilte er mit, dass für das benachbarte Grundstück vor der Utzmühle eine Ortsabrundung geplant ist. Dort will ein Familienangehöriger des Besitzers bauen. Der Eigentümer muss sich flächenanteilig an den Kosten beteiligen.

Größeren Beratungsbedarf gab es darüber hinaus nicht mehr. Der Aufstellungsbeschluss wurde einstimmig getroffen.