Firmenwagennutzung - Reparaturkosten lieber nicht vorstrecken
Wer einen Firmenwagen fährt, sollte sich hüten, fällige Reparaturkosten privat vorzustrecken. Denn wenn die Firma Pleite macht, bleibt ein Arbeitnehmer, der in Vorleistung getreten ist, auf den Kosten sitzen. Durch das Insolvenzgeld der Arbeitsagentur sind diese Kosten jedenfalls nicht abgedeckt, befand das LSG Nordhein-Westfalen.
weiter...
Aktienanlage - Bis zu 1.800 Prozent Zuwachs
Zwei herbe Börsencrashs im vergangenen Börsenjahrzehnt haben tiefe Spuren in den Depots vieler Anleger hinterlassen. Dennoch waren mit einzelnen Titeln stolze Gewinne zu erzielen. Zwei Dax-Unternehmen befinden sich unter den Top-Ten.
weiter...