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05.11.2007 14:43 Uhr | 191x gelesen
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Grundrechtepreis für Lokaljournalismus


Bild: Grundrechtepreis für Lokaljournalismus.  Zum zweiten Mal lädt die Gesellschaft zur Wahrung der Grundrechte zusammen mit den Stiftern des Preises ein, journalistische Beiträge, die das Thema \

Zum zweiten Mal lädt die Gesellschaft zur Wahrung der Grundrechte zusammen mit den Stiftern des Preises ein, journalistische Beiträge, die das Thema "Grundrechte" im weitesten Sinne mit lokalem Bezug oder aus lokalem Anlass darstellen, einzureichen.


Der Grundrechte-Preis für Lokaljournalismus möchte journalistische Beiträge fördern und honorieren, die gleichermaßen originell wie allgemeinverständlich das Thema Grundrechte, grundrechtsrelevante Handlungen oder Zustände mit Grundrechtsrelevanz darstellen und für den Wesensgehalt der Grundrechte sensibilisieren.

Bewerben können sich Journalistinnen und Journalisten, deren Berichte, Reportagen, Features, Blogs, etc. zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 31. Dezember 2007 in einer deutschen lokalen oder regionalen Tageszeitung bzw. deren Webauftritt erschienen sind. Es können sowohl einzelne Beiträge als auch Serien eingereicht werden. Einsendeschluss ist der 23. Mai 2008. Junge Autoren werden ausdrücklich ermutigt, sich an der Ausschreibung zu beteiligen.

Prämierung:     Ein Preis, die Dotierung beträgt 5.000 €. Die Preisverleihung erfolgt im Herbst 2008 in Ingolstadt.
       
Unterlagen:     Die Unterlagen sind ausschließlich digital unter www.gwg-ev.de/journalistenpreis einzureichen oder per E-Mail an die Gesellschaft zur Wahrung der Grundrechte e.V. (journalistenpreis@gwg-ev.de) zu schicken.
       
Stifter:     Georg Schäff, Ingolstadt
Dr. Kai von Schilling, Großhelfendorf
       
Jury:     Ulrich Brenner, Leiter Deutsche Journalistenschule, München
Henryk M. Broder, Journalist, Berlin
Dr. Michael Kleine-Cosack, Rechtsanwalt, Freiburg i. Brsg.

Die Gesellschaft zur Wahrung der Grundrechte, gegründet 1949, verfolgt das Ziel, das Bewusstsein der Bürger über Mitverantwortlichkeit und Teilhabe am Gemeinwesen zu stärken, die Bürger für das Thema Grundrechte und Mündigkeit im staatsrechtlichen Sinn zu sensibilisieren sowie zur Wahrung ihrer Grundrechte zu ermuntern. Gleichzeitig beobachtet die GWG die Legislative und Exekutive aktiv. In Fällen, in denen dies geboten scheint, hilft die GWG aktiv bei der Vorbereitung entsprechender Maßnahmen, insbes. der Formulierung von Eingaben vor dem Bundesverfassungsgericht. Näheres zur Gesellschaft der Wahrung der Grundrechte e.V. unter www.gwg-ev.de.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.  

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