Dienstag, 16.03.2010 |

 

03.11.2007 08:54 Uhr | 3501x gelesen
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Grundrechte in Gefahr


Bild: Grundrechte in Gefahr.  Eine der bemerkenswertesten Meldungen der vergangenen Tage war nicht etwa auf den politischen Seiten der Tageszeitungen zu finden, sondern in den Boulevards und Klatschspalten. Johannes Heesters, der mit 103 Jahren wohl älteste Entertainer der Welt, meldete sich wegen des kommenden Rauchverbotes zu Wort. Seiner Meinung nach erinnere das Rauchverbot fatal an eine Diktatur.

Eine der bemerkenswertesten Meldungen der vergangenen Tage war nicht etwa auf den politischen Seiten der Tageszeitungen zu finden, sondern in den Boulevards und Klatschspalten. Johannes Heesters, der mit 103 Jahren wohl älteste Entertainer der Welt, meldete sich wegen des kommenden Rauchverbotes zu Wort. Seiner Meinung nach erinnere das Rauchverbot fatal an eine Diktatur.


Nun könnte man sagen, das sei die etwas pointierte Aussage eine alten Mannes, dessen Zitate heute längst übertriebene Würze brauchen, um noch in den Boulevardblättern abgedruckt zu werden. Das mag richtig sein. Andererseits weiß Johannes Heesters ganz genau, wovon er spricht, wenn er den Begriff Diktatur bemüht. Im Gegensatz zu den meisten von uns, denen die „Gnade der späten Geburt“ derartige Erfahrungen bislang erspart hat, ist er wohl sensibler für die frühen Zeichen einer unseligen politischen und gesellschaftlichen Wende. 
 
Wohlgemerkt: Ihm geht es nur ums Rauchverbot und nicht um die wesentlich dramatischeren Veränderungen, die wir Jahr für Jahr von den selbstverliebten Egomanen serviert bekommen, die sich Volksvertreter nennen und deren fragwürdige geistige Ergüsse wir ohne ein Wort des Protestes hinnehmen. So, als hätten wir die Fähigkeit verloren, in den vielen kleinen und perfiden Eingriffen in unsere Grundrechte den großen Plan zu erkennen. Erst gut zwei Jahre ist es her, als mit dem „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ das Bankgeheimnis am 1. April 2005 in Deutschland praktisch abgeschafft und jeder Bürger unter Generalverdacht gestellt wurde. Es gab kaum Aufschreie, als die Bundesregierung nach der Rasterfahndung auch die Zasterfahndung legitimierte. Ein nahezu unglaublicher Schritt in den gesetzlich legitimierten Schnüffel- und Denunziantenstaat. Es folgte Mitte dieses Jahres die einheitliche Identifikationsnummer für jeden Bundesbürger. Vom Baby bis zum Opa umfasst diese elfstellige Personenkennziffer alle persönlichen Daten. Die Personenkennziffer, die dem Betroffenen anders als die Personalausweisnummer noch über sein Ableben hinaus 20 Jahre lang anhaftet, ist ein weiterer Schritt in die Totalerfassung der Bevölkerung.
 

Bild: dpa

Eine Mitarbeiterin eines Einwohnermeldeamtes kontrolliert den Fingerabdruck eines Antragstellers für den neuen "ePass".

Seit gestern nun bekommen die Bürger nur noch dann einen Reisepass, wenn sie dafür ihre Fingerabdrücke hinterlegen, ein „Privileg“, das in früheren Zeiten überführten Verbrechern vorbehalten blieb. Und der dementsprechende Personalausweis soll – geht es nach dem Willen von Wolfgang Schäuble – demnächst folgen. Was immer wir irgendwo anfassen, der Staat weiß es, wo immer wir unsere Finger um ein Glas Bier legen, man könnte es uns jederzeit nachweisen. So etwas hat nicht einmal der visionäre George Orwell geahnt. Auch nicht, dass demnächst die neue elektronische Gesundheitskarte auch noch alle unsere Krankheiten und Wehwehchen für den öffentlichen Gebrauch freigibt.
 
Aber das ist längst nicht das Ende. In diesen Tagen will die Bundesregierung die Vorratsdatenspeicherung beschließen, ein Gesetz im Kielwasser einer entsprechenden EU-Richtlinie, das unser Kommunikationsverhalten dokumentiert. Ob wir telefonieren, eine SMS oder eine E-Mail schicken, alles wird ein halbes Jahr lang aufgezeichnet.   Selbst unsere Surfreisen im Internet sind lückenlos nachzuvollziehen. Ein derart massiver Eingriff in die Grundrechte höhlt die Privatsphäre völlig aus und ermöglicht die verdachtslose Totalüberwachung aller Bürger. Die Fernmeldefreiheit wird mit diesem Gesetz ebenso zu Grabe getragen wie die Pressefreiheit. Denn bislang konnte ein Informant sicher sein, von dem Medium seines Vertrauens geschützt zu werden. Künftig genügt ein Blick in die Verbindungsdaten der Journalisten, um zu sehen, mit wem er Kontakt hatte. 
 
  
  Ein Wort noch zur Begründung. Angeblich sollen derartige Gesetze das Land sicherer machen. So etwas kann jedoch nur ein Politiker glauben. Denn die so entstehenden Datensammlungen können ja erst ausgewertet werden, wenn ein Verbrechen bereits geschehen ist und damit bestenfalls die Aufklärungsquote heben. Dagegen wiederum spricht ein Gutachten des Bundeskriminalamtes, das besagt, die Vorratsdatenspeicherung ließe die Aufklärungsquote lediglich um 0,006 Prozent steigen. Und dafür sollen ausnahmslos alle Bundesbürger beschnüffelt werden? Das lässt sich in der Tat nur noch mit den Worten von Johannes Heesters beschreiben: „Das erinnert fatal an eine Diktatur.“ 
 
  
    Von Michael Schmatloch


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Kommentare

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FrageAntwort von snajak | 03.11.2007 11:55 Diesen Kommentar melden
Teil5

Ein mal erhobene Daten bleiben bestehen und niemand weiß, wozu sie in
der Zukunft eingesetzt werden können. Je Umfangreicher die Datensammlung
ist, um so mehr kann man über eine Person erfahren und um so gefährdeter
ist diese Person.

Anstatt die Grundrechte abzubauen oder das Grundgesetz aufzuweichen,
wäre es viel nötiger, angesichts des Wandels der Gesellschaft zu einer
Informationsgesellschaft, den Schutz des einzelnen im Datenmißbrauch und
Datenschutz direkt im Grundgesetz zu verankern.

Wer gegen die Vorratsdatenspeicherung ist und aktiv mitmachen möchte,
kann auf unten angegeben Link unter "Mitmachen" sich bei der Sammelklage
bei Bundesgerichtshof mit beteiligen.
http://www.vorratsdatenspeicherung.de


FrageAntwort von   lucorki  (33) | 13.12.2007 18:36 Diesen Kommentar melden
Re: Teil5 Weg mit der Vorratsdatenspeicherung

Ich bin gegen die Vorratsspeicherung, da mir das als ehemaligem DDR-Bürger noch bekannt ist. Daten wurden sinnlos gespeichert und bei Gebrauch gegen die zu erpressende Person benutzt, um beispielsweise eine Tätigkeit für die DDR-Staatssicherheit zu erzwingen. Bekannt ist ja auch, dass durch jetzige "Speicherungen" unter anderem Einreisen in die USA untersagt wurden, weil Reisewillige ein Buch über die Machenschaften von Osama bin Laden kauften. Deshalb ist man doch nicht gleich ein Staatsfeind...
--
lucorki




FrageAntwort von snajak | 03.11.2007 11:54 Diesen Kommentar melden
Teil4

Aktuelle Beispiele sind die zentrale Datei für Ausländer in Köln. Ein
Freund bekam beim Antrag auf den deutschen Paß zu hören, als die Dame
dort in den Computer schaute: "Ah, das ist bei Ihnen ja gar kein
Problem. Sie haben die ganzen Jahre immer fleißig gearbeitet und waren
in der ganzen Zeit nur 3 Mal kurz krank. Sie sind ja ein guter
Bürger..."

Im geschichtlichen Rückblick sei noch das Beispiel der Volkszählung um
1930 erwähnt, wo IBM mit den ersten Lochkarten die Auswertung von
Massendaten ermöglichte. Unter anderen wurde auch die Frage nach
Religion gestellt. Mit diesen Daten haben die Nationalsozialisten später
die Logistik der Konzentrationslager akribisch geplant. Darum merke: Man
ist immer nur so sicher mit seinen persönlichen Daten, wie das
politische System stabil ist.


FrageAntwort von snajak | 03.11.2007 11:54 Diesen Kommentar melden
Teil3

Gefährlich wird es für Reisende, wenn in anderen Ländern hier legale
Sachen dort als Straftaten behandelt werden. Der Schutz der Anonymität
entfällt dann und man kann dann noch froh sein, wenn man bei der
Einreise nur abgewiesen wird, statt gleich ins Gefängnis gesteckt zu
werden. Simples Beispiel ist Homosexualität z.B. im Iran oder anderen
arabischen Ländern im Gegensatz zu Europa. Über Umwege werden auch diese
Länder an unsere Daten gelangen, da das gesamte System zu groß und
komplex ist, um kontrollierbar zu sein, was mit der
Vorratsdatenspeicherung aufgebaut wird.

Es ist also nicht nur der Verlust der Meinsungsreiheit, sondern auch der
Verlust jeglicher Intimität. Hier werden Menschen vor dem Staat nackt
ausgezogen.



FrageAntwort von snajak | 03.11.2007 11:54 Diesen Kommentar melden
Teil2

Diese Informationen liegen dann zentral vor und sollen noch 52 anderen
Ländern für Ermittlungszwecke zur Verfügung gestellt werden. Von
Datenschutz kann dann auch keine Rede mehr sein, da dies jedes Land
ehedem anders auslegt.

Übersehen wird auch die Tatsache, daß einmal in Umlauf befindliche Daten
kaum mehr zu kontrollieren sind. Die dann über illegale Wege gehorteten
Daten werden dann auch großen Konzernen zur Verfügung stehen, die damit
beliebig ihre Mitarbeiter bewerten und selektieren können, ganz zu
schweige von Versicherungen, die ihre Antragssteller durchleuten, wie es
schon jetzt geschieht.


FrageAntwort von snajak | 03.11.2007 11:53 Diesen Kommentar melden
Teil1

Es bleibt ja nicht bei der Überwachung allein. Das Zusammenführen der
persönlichen Daten erlaubt ein komplettes Persönlichkeitsprofil über
jedermann zu erstellen. Das reicht von seinen persönlichen und
politischen Ansichten, den Vorlieben, der sexuellen Orientierung, der
sexuellen Typfrage, dem psychischen Zustand, dem Gesundheitszustand, dem
Einkaufsverhalten, der Lebensweise. Hinzu kommen die sozialen Netzwerke,
selbst mögliche und heimliche Nebenbeziehungen.


FrageAntwort von snajak | 03.11.2007 11:52 Diesen Kommentar melden
Die Gefahr wird immer noch unterschätzt.

Das ist ja total blöd hier. Einen richtigen Text darf man nicht schreiben:

Der Text enthält 1081 Zeichen. Sie dürfen nur Zeichen als Text schreiben

Was für ein Blödsinn. Jetzt darf ich raten, wieviel Zeichen ich schreiben darf. Offenbar immer noch zu viel. Wer legt denn das fest, wie lang meine Meinung sein darf.....




 

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