Ingolstadt
Streit um Mops gütlich beigelegt

Berufungsprozess am Landgericht: Züchterin muss Halterin 700 Euro zahlen

29.06.2015 | Stand 02.12.2020, 21:08 Uhr

Beim ersten Prozess am Amtsgericht Ingolstadt vor zwei Jahren hatten sich zahlreiche Mops-Besitzerinnen und -Besitzer versammelt. Bei der gestrigen Berufung war das Interesse der Hundehalter nicht mehr ganz so groß. Arch - foto: Hauser

Ingolstadt (DK) Mit einem Vergleich endete gestern am Landgericht Ingolstadt der Prozess um die kranke Mopshündin Emma. Die Züchterin muss der Klägerin zwar 700 Euro zahlen. Schadensersatz muss sie jedoch nicht leisten, da nach Ansicht des Gerichts ein Verschulden nicht erkennbar sei.

Im August feiert „Emma von den kleinen Molossern“ ihren vierten Geburtstag. Doch der noch so jungen Adeligen geht es gar nicht gut. Sie humpelt, vor allem, wenn es nass ist, und hat Schmerzen. Sogar Goldimplantate wurden der Mopsdame schon eingesetzt. Ihre Besitzerin Aurelia Hofmann ist der Überzeugung, dass das alles genetisch bedingt sei und forderte deshalb von der Züchterin aus dem Raum Ingolstadt Schadensersatz und machte Wertminderung geltend. Ein Vergleich scheiterte 2013 im ersten Prozess vor dem Amtsgericht Ingolstadt. Ein Gutachter hatte zwar zwei Luxationen bei Emma festgestellt, aber nicht die von der Besitzerin monierten Krankheiten. Die Klage wurde abgewiesen, Aurelia Hofmann, die noch einen anderen, gesunden Mops besitzt, war daraufhin in Berufung gegangen.

Gestern trafen die Parteien in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Ingolstadt wieder aufeinander, wobei die beklagte Züchterin nicht erschien. Sie sei erkrankt, so ihr Anwalt. Wie vor dem Amtsgericht wollte Aurelia Hofmann 700 Euro Minderung (die Hälfte des Kaufpreises von Emma) und das Geld für die Behandlungskosten in Höhe von 1200 Euro.

„Wie sind Sie denn zum Mops gekommen“, wollte Richterin Heike Linz-Höhne eingangs von der Klägerin wissen. Aurelia Hofmann schilderte den Kauf ihrer Hunde, ihre Entscheidung für einen ganz bestimmten Zuchtverband, der gewisse Standards wie Untersuchungen oder die Erbtauglichkeit garantiert, und Emmas Krankheiten. Ihr Anwalt Andreas Ackenheil warf der Züchterin Täuschung vor: Sie habe sich nicht an die Zuchtregeln gehalten und Emmas Mutter zu früh und zu oft hintereinander werfen lassen.

Der Anwalt der beklagten Züchterin betonte dagegen, dass besagter Mops-Zuchtverband Emmas Eltern für die Zucht zugelassen habe und Lebewesen nun einmal manchmal krank werden. Seine Mandantin sei in den sozialen Medien einer „modernen Hexenjagd“ ausgesetzt gewesen und seit einem Jahr in psychiatrischer Behandlung.

Richterin Linz-Höhne, zugleich Mediatorin, sprach anschließend von ihrer „großen Schwierigkeit, ein Verschulden der Züchterin anzuerkennen“. Es läge ein Gutachten vor, der Verband habe sein Okay zur Zucht gegeben und die Rechtsprechung sei auf diesem Gebiet ohnehin „sehr verhalten“. Ihren Gütevorschlag, nämlich 700 Euro, womit dann aber auch sämtliche Ansprüche abgegolten sind, nahmen die beiden Parteien noch im Gerichtssaal an.