Hilpoltstein
Ein Jahr Gefängnis für Kopfstoß

23-jähriger Hilpoltsteiner attackiert auf dem Burgfest harmlosen Passanten – Unfallflucht ohne Führerschein

08.12.2015 | Stand 02.12.2020, 20:27 Uhr

Hilpoltstein (rok) „Bei Ihnen hat bisher nichts gefruchtet“, sagt Richterin Andrea Martin, „die Freiheitsstrafe kann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.“ Deswegen müsse der 23-jährige Hilpoltsteiner Stefan K. (Name von der Redaktion geändert) jetzt für ein Jahr ins Gefängnis. Zwei Taten legt ihm die Staatsanwaltschaft zur Last: Im Juli hat Stefan K. nahe Sindersdorf einen Auffahrunfall gebaut und war dann getürmt. Einen Führerschein hat K. nicht. Einen Monat später verpasste er vor einer Kneipe in Hilpoltstein einem Jugendlichen einen heimtückischen Kopfstoß.

Vor Gericht räumt Stefan K. seine Taten ein, macht aber schwierige häusliche Umstände verantwortlich. Nach der Geburt seines Kindes sei ihm alles zu viel geworden. „Völlig durch den Wind“ sei er gewesen und in Behandlung bei einem Psychologen. „Jetzt ist alles gut“, sagt er. „Warum dann die Autofahrt“, will Richterin Martin wissen. „Flucht“, sagt der Angeklagte.

Auch bei dem Kopfstoß bleibt der Angeklagte vage. Er habe wohl „irgendwas missverstanden. Ich habe gemeint, die wollen mich wieder angreifen“. Die, das sind zwei Brüder, die nach dem Burgfest noch in eine Hilpoltsteiner Kneipe gehen wollten. Doch schon am Eingang pöbelte sie der angetrunkene Stefan K. völlig grundlos an. Seine Freunde gingen dazwischen. Er solle sich entschuldigen, sagten sie. Und K. reichte seinem Opfer tatsächlich die Hand, aber nicht, um sich zu entschuldigen, sondern um sein argloses Gegenüber zu sich zu ziehen und ihm einen wuchtigen Kopfstoß zu versetzen. „Ich dachte, er wollte sich echt entschuldigen“, sagt sein Opfer vor Gericht aus.

Als eine Polizeistreife kam, flüchtete K. durchs Klofenster in den Hinterhof. Stefan K. sei offensichtlich betrunken gewesen, erinnert sich der Polizist. Er sei beleidigt worden, behauptete K., einen Alkoholtest verweigerte er. Sein Anwalt Ernst-Anton Eder macht trotzdem den Alkohol für die Tat verantwortlich. „Er soll sehr viel getrunken haben, ganz gegen seine Gewohnheit“, sagt Eder.

Die Aussagen der Polizei und das Vorstrafenregister sprechen eine andere Sprache. Es ist nicht das erste Mal, dass K. vor dem Richter steht. Schon als Jugendlicher war er betrunken ohne Führerschein unterwegs, war in Schlägereien verwickelt, leistete Widerstand, wenn die Polizei eingriff. Zuletzt war er 2012 wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Trunkenheit im Verkehr zu einer Jugendstrafe verurteilt worden. Stefan K. saß auch schon im Gefängnis. Derzeit steht er unter dreifacher Bewährung.

„Wir hätten sicher mehr Verständnis, wenn ihr Register nich so proppenvoll wäre“, sagt Richterin Martin. Sie vermutet, dass K. auch bei seinem Autofall betrunken war. Nachweisen lässt sich das nicht, weil K. auch damals einen Alkotest verweigerte, als die Polizei vor der Tür stand. K. sei sehr erregt gewesen und hätte heftig bestritten, dass er gefahren sei, erzählt ein Beamter der Polizeiinspektion Hilpoltstein, der den Angeklagten aus beruflichen Gründen gut kennt. „Freiwillig hätte er nicht geblasen“, sagt er vor Gericht. Er habe schon den Staatsanwalt anrufen wollen, um eine Blutprobe im Krankenhaus durchzusetzen. „Aber da hätten wir einen fetzen Widerstand gehabt“, so der Polizist. Warum er nicht auf der Blutprobe bestanden habe, will Richterin Martin wissen. Die Schwester des Angeklagten habe schriftlich bestätigt, dass ihr Bruder zur Tatzeit bei ihr war. Eine glatte Lüge.

Der Angeklagte sei „massiv, erheblich und einschlägig“ aufgefallen, resümiert Staatsanwalt Klaus Hellein. K. sei ein „Bewährungsverweigerer“, der ein massives Alkoholproblem habe.

„Man kann auch im Suff noch zur Hinterlist fähig sein“, befindet Richterin Martin in ihrem Urteil. Der Angeklagte könne froh sein, dass sein Kopfstoß kaum Schaden angerichtet habe. „Sie wollten zeigen, wer der Stärkere ist. Und das ist keine einmalige Geschichte. Sie haben nicht umsonst Aufenthalte in der JVA genossen. Selbst die Polizei hat Angst vor Ihnen.“ Ein Kopfstoß sei eine lebensgefährliche Attacke, so die Richterin. „Muss erst ein Mensch zu Tode kommen, bis Sie das mal kapieren“